E-Voting
Die am 11. Jänner 2007 angelobte Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm die "Prüfung der elektronischen Stimmabgabe (e-voting)" vereinbart. Dies entspricht vielfachen Wünschen, insbesondere seitens der AuslandsösterreicherInnen, und baut auf in Österreich - wie auch im Ausland - bestehender Expertise und Überlegungen auf (s. ausgewählte Artikel dazu in englischer Sprache - Verweise auf solche in deutscher Sprache sind in Vorbereitung).
Insbesondere der Europarat hat sich des Themas angenommen und - unter maßgeblicher staatlicher wie wissenschaftlicher österreichischer Beteiligung - am 30. September 2004 die 'Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten hinsichtlich der rechtlichen, operativen und technischen Standards für die elektronische Stimmabgabe' verabschiedet. Auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) befasst sich mit Aspekten von E-Voting, insbesondere deren internationaler Beobachtung.
Bereits im Spätfrühjahr 2004 hatte das Bundesministerium für Inneres eine Arbeitsgruppe zu E-Voting mit breiter Teilnehmerschaft ins Leben gerufen. Dabei sollten die rechtlichen, technischen und ökonomischen Erfordernisse für die Umsetzung eines allfälligen E-Voting-Konzepts in Österreich festgestellt werden. Ohne andere Formen von E-Voting völlig außer Acht zu lassen, wurde im Rahmen dieser Arbeitsgruppe unter E-Voting eine Distanzwahl von einem PC aus verstanden.
Die Arbeitsgruppe sollte weiters E-Voting-Projekte im Inland und im Ausland sichten, den Diskussionsstand betreffend den Einsatz von E-Voting insbesondere in Europa analysieren und die Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates über legistische, operationelle und technische Standards von E-Voting auf ihre innerstaatliche Umsetzbarkeit prüfen.
In diese Arbeitsgruppe waren neben VertreterInnen verschiedener Bundesministerien auch solche der Wissenschaft und der Industrie eingebunden.
Zu legistischen, technischen und internationalen Fragen wurde je eine Unterarbeitsgruppe eingerichtet. Aufgrund der umfassenden Vorarbeiten sowie der bestehenden Expertise zum Thema wurde dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die Leitung der Unterarbeitsgruppe 3 (UAG/int) übertragen.
Die UAG/int soll insbesondere Folgendes behandeln:
1. Frage, wo auf staatlicher Ebene E-Voting schon jetzt eingesetzt wird;
2. Darstellung der Rechtsgrundlagen in jenen Staaten, in denen E-Voting eingesetzt wird;
3. Evaluierung der Erfahrungen mit der Durchführung von E-Voting im Ausland;
4. Stand der Planungen im Ausland;
5. besondere Beleuchtung der Situation im Vereinigten Königreich, in Estland, in Irland, in der Schweiz und in Spanien, sowie in den USA, in Indien und in Brasilien;
6. Stärken und Schwächen von E-Voting-Systemen.
Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe samt den drei Teilberichten der Unterarbeitsgruppen zu legistischen, technischen und internationalen Belangen kann auf der e-voting-Website des BMI herunter geladen werden.
Summaries in English are available on the international part and on the technical part of the report.
Präsentationsfolien des Koordinators der UAG/int zum Thema E-Voting vor dem österreichischen eCooperation Board vom 18. August 2004 finden Sie hier:
Im Sommer 2008 fand auf Schloss Hofen (Vorarlberg) bereits zum dritten Mal eine hochkarätige internationale wissenschaftliche Konferenz zum Thema E-Voting stattfinden. Sie wird vom Kompetenzzentrum für elektronische Wahlen und Partizipation (E-Voting.CC) veranstaltet. Hier finden hier detaillierte Informationen.
Die BMeiA-Website bietet Ihnen auch weiterführende Informationen zu E-Voting in englischer Sprache.
Interessante News zum Thema E-Democracy und e-Voting finden Sie auch auf der Website der WU-Wien: http://www.wu.ac.at/evoting/news
Stand: Oktober 2011
