Übernahme in die heimatliche Fürsorge
Im Ausland ständig wohnhaften, betagten oder körperlich bzw. geistig schwer erkrankten ÖsterreicherInnen, die nicht mehr imstande sind für sich selbst zu sorgen, kann vom Außenministerium eine Rückkehr in ihre Heimat samt Unterbringung in einem Spital/ Heim o.ä. ermöglicht werden, sofern
- nicht durch Verwandte oder eine lokale Organisation geholfen werden kann,
- der Zustand der / des Hilfsbedürftigen einen Transport gestattet, und
- sie / er damit einverstanden ist.
Der Wunsch nach Übernahme in die heimatliche Fürsorge muss vom Antragsteller persönlich gefertigt und unter Beibringung entsprechender Unterlagen bei der für ihn / sie zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland gestellt werden.
Finanzielle Aspekte einer eventuellen derartigen Reise nach und Unterbringung in Österreich werden unter Bezug auf Versicherungen, Vermögen, Einkünfte und Verwandte geprüft und im Individualfall entschieden.
Stand: August 2008
