Antrag auf Witwen(Witwer)pension bzw. Waisenpension
Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich können ihren Antrag auf Witwen (Witwer)pension in deutscher Sprache direkt auf der Hompage der PVA ausfüllen, der anschließend automatisch an die zuständige Landesstelle übermittelt wird.
Der Antrag für Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU/EWR- Mitgliedstaat oder in einem Vertragsstaat haben, ist jedoch grundsätzlich beim zuständigen Versicherungsträger des Wohnortstaates einzubringen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Witwen(Witwer)pensionsantrag bzw. Waisenpensionsantrag in deutscher oder in englischer Sprache (auch für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) zu stellen, der anschließend bei Ihrem zuständigen Versicherungsträger abzugeben ist.
Eine allgemeine Informationsbroschüre der PVA zu diesem Thema finden Sie hier.
Stand: Oktober 2009
