Pensionsangelegenheiten
- Allgemeines
Durch die Fusion der "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" und der "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" per 01.01.2003 zur "Pensionsversicherungsanstalt" ergeben sich für ASVG-Pensionsverfahren mit Auslandsbezug neue Strukturen und Zuständigkeiten:
Die "Pensionsversicherungsanstalt" wird durch eine "Hauptstelle" in Wien und in jedem Bundesland durch eine "Landesstelle" vertreten.
Zwischenstaatliche Verfahren bei einem Wohnsitz des/r Antragstellers / Antragstellerin in einem EU-Mitgliedsland, einem EWR-Staat oder einem Staat, mit dem Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat (s.u.), sind ausschließlich bei der Landesstelle Wien einzuleiten. Mehr Information dazu finden Sie hier.
Die Pensionsangelegenheiten in Österreich wohnhafter Personen mit ausländischen Versicherungszeiten werden von der auf Grund des Wohnsitzes zuständigen Landesstelle des betreffenden Bundeslandes bearbeitet.
In jenen Fällen, in denen nicht eindeutig erkennbar ist, welche Landesstelle zu kontaktieren ist, sind die Schriftstücke der Landesstelle Wien zu übermitteln.
Details zu zwischenstaatlichen Verfahren im Zusammenhang mit ausländischen Pensionsansprüchen - einschließlich der Formulare (auch der EU) - finden Sie auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung.
- Im Ausland lebende PensionistInnen
Grundsätzlich haben Sie, als im Ausland lebender Pensions- und Pflegegeldbezieher, drei Möglichkeiten Ihre Pension zu beziehen.
- eine Eröffnung eines Kontos im Wohnsitzland. Diesbezüglich wäre ein entsprechender Auslandsüberweisungsantrag an den jeweiligen Sozialversicherungs-Träger vorzulegen. Der Auslandsüberweisungsantrag für die Landesstelle Wien kann hier abgerufen werden.
- Für den Fall, dass die Eröffnung eines Kontos in Ihrem Wohnsitzland nicht möglich ist, oder nicht gewünscht wird, besteht die Möglichkeit, ein Pensionskonto in Österreich (Eurokonto) zu eröffnen. Auf dieses Konto werden in Folge die Pension(en) vom jeweiligen Sozialversicherungs-Träger überwiesen. Sie könnten in diesem Fall mittels „Bankomatkarte“ im jeweiligen Wohnsitzland Geldbeträge beheben, sofern eine entsprechende „Bankomat-Infrastruktur“ vorhanden ist. Jede „Bankomatbehebung“ im Ausland ist natürlich mit Gebühren verbunden. Informationen darüber erhalten Sie bei der jeweiligen in Frage kommenden Bank/Sparkasse in Österreich.
- Eine weitere Möglichkeit ist jene, das Rentenservice der deutschen Post zu nutzen. Informationen darüber wären bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzuholen.
Eine Informationsbroschüre der PVA für im Ausland lebende PensionistInnen in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, kroatisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, spanisch, ungarisch, tschechisch und türkisch finden Sie hier.
Die aktuelle Pensionsinformation 2008 /2009 der Pensionsversicherungsanstalt für im Ausland lebende PensionistInnen in den Sprachen deutsch, englisch, französisch, italienisch, kroatisch, serbisch, slowakisch, slowenisch, spanisch, ungarisch, tschechisch und türkisch ist hier abrufbar.
Abschließend dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass bei Problemfällen die Kontaktierung des „Ombudsmann“ der Pensionsversicherungsanstalt in den meisten Fällen sehr hilfreich sein kann.
Stand: Oktober 2009
