Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF)
Für die Betreuung in Not geratener Auslandsösterreicher/innen wurde im Jahre 1967 per Gesetz der Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) errichtet. Dessen aktuelle gesetzliche Regelung ist das 'Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz (AÖF-G)', BGBl. I Nr.67/2006, das am 1.1.2007 in Kraft getreten ist. Der Auslandsösterreicher-Fonds verfolgt den Zweck, österreichischen Staatsbürger/innen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not einmalige oder periodische Zuwendungen zu gewähren. Bei den Leistungen des Fonds handelt es sich um ergänzende Unterstützungen - wie etwa die Sozialhilfe in Österreich - , nicht um eine Art Pensions-Ersatz, von dem die gesamten Lebenshaltungskosten im Ausland bestritten werden können. Zuwendungen können nur dann gewährt werden, wenn das Einkommen und das verwertbare Vermögen der Antragsteller/innen sowie Leistungen unterhaltspflichtiger Angehöriger nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern.
Neu ab dem 1.1.2007 ist, dass in (seltenen) Ausnahmefällen auch "Herzensösterreicher/innen" - dh frühere österreichische Staatsbürger/innen und Kinder österreichischer Staatsbürger/innen mit Hauptwohnsitz im Ausland -, die ausserordentliche materielle Not leiden, AÖF-Zuwendungen erhalten können. Näheres dazu ist den am 15.1.2007 vom Kuratorium erlassenen 'Richtlinien für die Zuwendungen' zu entnehmen.
Die Mitglieder des Kuratoriums werden von der Bundesregierung bestellt. Vorsitzender des Kuratoriums des Auslandsösterreicher-Fonds ist Botschafter i. R. Dr. Markus Lutterotti. Geschäftsführer ist Josef Knapp. Der Fonds wurde 2012 je zur Hälfte vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und den neun Bundesländern in Gesamthöhe von Euro 600.000,00 subventioniert. Im Jahr 2012 wurden über 1.300 bedürftige Personen unterstützt.
Im Antrag ist insbesondere die vorübergehende bzw. andauernde materielle Notlage glaubwürdig darzulegen. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht. Anträge auf Unterstützung sind ausschließlich im Wege der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde - Botschaft oder (General-)Konsulat - zu stellen. Zur Antragstellung ist das diesbezügliche Formular zu benutzen (s. nach Ende dieses Absatzes). Die Vertretungsbehörde ist bei weiteren Fragen sowie beim Ausfüllen des Formulars gerne behilflich.
Kontakt:
Auslandsösterreicher-Fonds
Tel. +43 5 01150-4579
Fax +43 5 01159-443
E-mail: aoe-fonds(at)bmeia.gv.at
