AnwältInnen im Ausland
Wenn Sie im Ausland anwaltliche Vertretung oder Ratschlag brauchen, können Sie sich an die Vertrauensanwälte/innen der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde wenden. Diese Vertrauensanwälte/innen können Ihnen auch spezialisierte AnwältInnen namhaft machen. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten empfiehlt diese Anwälte/innen ohne Gewähr. Selbstverständlich sind deren Leistungen vom Auftraggeber zu bezahlen.
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Stand: November 2011
