Vorsorge
Für Unfall, Krankheit, Alter und Todesfall
Unabhängig davon, ob sich Ihr Hauptwohnsitz im In- oder Ausland befindet, können Sie rechtliche Vorsorge insbesondere für den Fall treffen, dass Sie infolge eines Unfalles oder einer schweren Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten für sich selbst zu regeln.
Dies gilt auch für den Todesfall, der insbesondere im Ausland komplizierte (Rechts-) Folgen und langwierige Streitigkeiten nach sich ziehen kann.
Für all diese Fälle gibt es ausreichend Möglichkeiten, eigene Vorsorgewünsche im Rahmen eines Testamentes, einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung o.ä. rechtzeitig festzulegen. Umfassende Informationen dazu erteilen Ihnen die Juristinnen und Juristen der Österreichischen Rechtsanwaltskammer und Notariatskammer.
Auf zwischenstaatlicher Ebene hat Österreich im Bereich der „Sozialen Sicherheit“ im EU-Raum und darüber hinaus mit derzeit insgesamt 43 Staaten Abkommen geschlossen. Abkommen über Soziale Sicherheit (ASS) sind bilaterale völkerrechtliche Verträge, die aus Sicht des Sozialversicherten dazu führen, gleiche oder ähnliche Leistungen ihrer Heimat-Sozialversicherungauch auf dem Hoheitsgebiet anderer Staaten durch deren Sozialversicherungsträger in Anspruch nehmen zu können. Anspruchsberechtigt sind nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern alle in Österreich sozialversicherten Personen.
Auch die Verordnungen der EU entfalten als sekundäres Gemeinschaftsrecht Wirksamkeit für Österreich. Die den Abkommen und EG-Verordnungen zu Grunde liegenden international anerkannten Grundsätze berücksichtigen insbesondere Leistungsansprüche aus zurückgelegten Pensionsversicherungszeiten und Leistungsaushilfe im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung durch die Versicherungsträger. Umfassende Informationen dazu finden Sie im AÖ-Ratgeber bzw. unter Zwischenstaatliche Regelungen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Im AÖ-Ratgeber unter Soziales finden Sie umfassende Informationen zu sozialen Vorsorge-Angelegenheiten sowie Kontaktdaten der jeweils zuständigen Behörde und Institution.
Für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen während eines Aufenthaltes im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates und der Schweiz benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Weitere Informationen dazu finden sie hier.
Für Krankheitsfälle und Rechtsstreitigkeiten im Ausland, finden Sie auf der BMeiA-Homepage unter Länderinformationen auch unverbindliche Empfehlungen der Botschaften für (kostenpflichtige) Vertrauensärzte und Vertrauensanwälte.
Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch direkt an die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland wenden, die Ihnen gerne Auskunft erteilt.
Bevor Sie eine Reise antreten oder einen längeren Aufenthalt bzw. eine Übersiedlung ins Ausland planen, sollten Sie sich umfassend über dieses Land informieren. Das BMeiA bietet unter Reiseinformationen wesentliche Hinweise, die bei Reiseantritt beachtet werden sollten.
ohne Gewähr
Stand: 23.10.2008
