Europäische Krankenversicherung
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist in Österreich auf der Rückseite der e-card angebracht worden. Dadurch wird Ihnen mit einer Karte die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen während eines Aufenthaltes im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates, EWR-Staates und der Schweiz ermöglicht. Der Anspruchsnachweis ist personenbezogen, dh jedes Familienmitglied braucht eine eigene e-card.
Sie können die EKVK in folgenden Staaten vorweisen und damit Ansprüche auf akute Behandlung geltend machen:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern (griech.-zypriotischer Teil).
Für Aufenthalte in Ländern, die Sie in der genannten Liste nicht vorfinden, wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstgeber oder an die Auskunftsstelle der Sozialversicherung.
Beachten Sie bitte das Ablaufdatum auf Ihrer EKVK. Sollte kein Versicherungsverhältnis (mehr) vorliegen und die EKVK dennoch und daher rechtswidrig im Ausland benutzt werden, werden die Beträge von den rechtswidrigen NutzerInnen der Karte zurückgefordert.
Tipps und Wissenswertes zu diesem Thema finden Sie auch unter:
Stand: Oktober 2009
