Reisepass
Im Ausland stellen die österreichischen Vertretungsbehörden - dh die Botschaften und Generalkonsulate sowie ausgewählte Honorarkonsulate sowohl österreichische Reisepässe für Auslandsösterreicher/innen als auch Notpässe für österreichische Staatsbürger/innen aus, die ihren Reisepass verloren haben oder denen er gestohlen wurde.
Mit der PassG - Novelle 2009 wurde die lokale Zuständigkeit der Vertretungsbehörden erweitert. Nunmehr .können in der EU wohnhafte Auslandsösterreicher/innen Pässe bei jeder österreichischen Botschaft/jedem österreichischen Berufs-Generalkonsulat und ausgewählten Honorarkonsulaten innerhalb der Europäischen Union (sowie in Österreich bei jeder Passbehörde) beantragen. Auslandsösterreicher/innen mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland können Pässe außer bei ihrer zuständigen Vertretungsbehörde auch bei der/dem geographisch ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Botschaft / Berufs-Generalkonsulat beantragen - auch wenn diese/s in einem anderen Staat liegt - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde
Im Falle eines Passverlustes im Ausland können Auslandsreisende bei den österreichischen Vertretungsbehörden jedoch nur einen kurzfristigen Notreisepass zur Heimreise beantragen.
Wichtiger Hinweis!
Kindermiteintragungen in österreichischen Reisepässen sind seit 15. Juni 2012 ungültig. Jedes Kind benötigt für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder - sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Zu weiteren Fragen zu österreichischen Reisepässen - zB Namensänderungen, Kinder, Verlust oder Diebstahl - sowie zur Reisepassausstellung in Österreich - einschließlich der Behördenadressen und Parteienverkehrszeiten - finden Sie hier.
Stand: Juni 2012
