Personalausweis
Beantragung österreichischer Personalausweise auch im Ausland
Durch die Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen auch an österreichischen Botschaften, Berufsgeneralkonsulaten und ausgewählten Honorarkonsulaten möglich. Damit wurde eine langjährige Forderung von Auslandsösterreicher/innen und des Außenministeriums umgesetzt.
Es ist für Auslandsösterreicher/innen aber auch möglich, Personalausweise und Reisepässe in Österreich bei jeder Passbehörde zu beantragen (mehr dazu s. unter www.help.gv.at - Reisepass - Neuausstellung - 'Zuständige Stelle').
Weiters gibt es eine stets steigende Zahl von EWR-Ländern, die an dort wohnhafte EWR-Bürger/innen - dh. auch Auslandsösterreicher/innen - Ausweisdokumente ausstellen, die für den Wohnsitzstaat gültig sind, aber nicht zum Staatsgrenzenübertritt berechtigen.
Durch eine Verordnung des Bundesminsters für europäische und internationale Angelegenheiten wurde die örtliche Zuständigkeit der - auch für Personalausweise zuständigen - österreichischen Passbehörden im Ausland liberalisiert. Seitdem können in der EU wohnhafte Auslandsösterreicher/innen Personalausweise bei jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs-Generalkonsulat innerhalb der Europäischen Union (sowie in Österreich bei jeder Passbehörde) beantragen. Auslandsösterreicher/innen mit Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland können Personalausweise außer bei ihrer zuständigen Vertretungsbehörde auch bei der/dem geographisch ihrem Wohnsitz nächstgelegenen Botschaft / Berufs-Generalkonsulat beantragen - auch wenn diese/s in einem anderen Staat liegt - sowie in Österreich bei jeder Passbehörde.
Die Ausstellung eines Personalausweises innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ist gebührenfrei.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung eines Personalausweises sind das auch im Internet verfügbare Antragsformular (s. auf 'help.gv.at' unter 'Personalausweis - Neuausstellung'), ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn, die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach den bekannten Passbildkriterien, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde und/oder der Nachweis eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung IngenieurIn. Die Zusendung des Personalausweises kann auch im Postweg erfolgen. Mehr dazu finden Sie direkt hier.
Stand: Februar 2012
