Reiseinformationen
Ausführliche Reisehinweise für Österreich finden Sie auf der Website der Österreich-Werbung sowie der beiden österreichischen Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ.
Mautvignette und LKW-Roadpricing in Österreich
In Österreich ist die Benützung aller Autobahnen und Schnellstraßen kostenpflichtig.
Mautvignette
Für ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge bis einschließlich 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht muss vor Benützung einer Autobahn oder Schnellstraße an den Vorverkaufsstellen (z.B. Automobilclubs, Tankstellen und Tabaktrafiken im Grenzgebiet) eine Vignette erworben werden. Diese muss gut sichtbar bei mehrspurigen Fahrzeugen auf der Windschutzscheibe, bei einspurigen Fahrzeugen auf einem ebenen, sauberen und nicht leicht auswechselbaren Teil angebracht werden.
Sondermautstrecken
Neben den vignettenpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen gibt es weiterhin sogenannte Sondermautstrecken, an denen eine fahrleistungsbezogene Maut zu entrichten ist.
Dies trifft beispielsweise auf die A11 Karawanken-Autobahn (zwischen St. Jakob i. Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel), die A13 Brenner-Autobahn, die A10 Tauern-Autobahn (zwischen Flachau und Rennweg) oder die S16 Arlberg-Schnellstraße (zwischen St. Anton und Langen) zu.
Roadpricing für LKW und Bus
Mit 1. Jänner 2004 trat in Österreich die fahrleistungsbezogene Maut ("Roadpricing") für alle Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigen Gesamtgewicht in Kraft. Ein auf Mikrowellenbasis funktionierendes Mautsystem sorgt für die vollelektronische Entrichtung des korrekten Tarifs. Die Abbuchung erfolgt durch eine an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges befestigte "GO-Box".
Warnwesten
Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen in Österreich mindestens eine Warnweste (oder ähnliche Warnkleidung) im Auto mitführen und diese im Falle einer Panne, eines Anhaltens oder Aussteigens auf der Autobahn oder Autostraße tragen.
Winterausrüstung für Kraftfahrzeuge
Vom 1. November bis 15. April dürfen Lenker eines PKW, eines Kombifahrzeuges oder eines LKW mit einem höchstens zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg bei winterlichen Fahrverhältnissen, d.h. bei Schnee, Matsch oder Eis ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.
Schneeketten sind als Alternativen allerdings nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.
Verstöße gegen diese Vorschrift werden bestraft.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME/TBE)
In Österreich ist die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (kurz FSME) weit verbreitet. Rechtzeitige Impfungen sind der beste Schutz vor dieser schwerwiegenden Infektion. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Arzt.
International Prevention Initiative on TBE
FSME-Informationsfolder
