Einreisebestimmungen für Österreich
Da Österreich Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raumes ist, ergeben sich folgende Einreisebestimmungen:
Griechische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Österreich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und können sich dort drei Monate lang ohne weitere Formalitäten aufhalten. Bitte beachten Sie, dass alle griechischen Reisepässe, die vor dem 1.1.2006 ausgestellt wurden, NICHT zur Einreise nach Österreich gültig sind.
In Österreich besteht Meldepflicht. Soferne Sie nicht in einem Beherbergungsbetrieb, z.B. einem Hotel, untergebracht sind, müssen Sie sich bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden (Wohnsitzmeldung).
Drittstaatsangehörige, die einen nachstehend aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel in Griechenland haben, benötigen kein Visum für die Einreise nach Österreich:
- Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige (einheitliches Modell)
- Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatsangehörige (beige-gelb)
- Aufenthaltgenehmigung für Drittstaatsangehörige (weißes Heft)
- Identitätskarte für Drittstaatsangehörige (grün)
- Besondere Identitätskarte für Personen griechischer Herkunft (beige)
- Besondere Identitätskarte für Personen griechischer Herkunft (rosa)
- Vom Protokolldienst des Außenministeriums ausgestellte besondere Identitätskarten (Kategorien: D - A - S - CC - CE - CH - IO dunkellila und IO helllila)
- Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union
Die Bestätigung über die Beantragung eines griechischen Aufenthaltstitels berechtigt NICHT zur visafreien Einreise.
