Arbeiten in Österreich
Der Wunsch nach dauerndem Aufenthalt (Niederlassung) in Österreich zieht in den meisten Fällen auch die Frage der Erwerbstätigkeit bzw. der Berufsausübung nach sich.
Als griechischer Staatsangehöriger haben Sie freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Arbeitnehmerfreizügigkeit), das heißt Sie können in Österreich zu denselben Bedingungen wie österreichische Staatsbürger arbeiten.
In Österreich besteht Meldepflicht. Sofern Sie nicht in einem Beherbergungsbetrieb (z.B. einem Hotel) untergebracht sind, müssen Sie sich binnen drei Tagen beim zuständigen Gemeindeamt oder Magistrat melden. Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen Sie Ihren Aufenthalt der für Ihren Wohnort zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat anzeigen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist von der Behörde eine Anmeldebescheinigung auszustellen. InhaberInnen von Anmeldebescheinigungen kann auf Antrag ein Lichtbildausweis für EWR-BürgerInnen ausgestellt werden. Der EWR-Lichtbildausweis ist zehn Jahre gültig.
Sofern Sie noch nicht über ein zuverlässiges Stellenangebot verfügen, ist es ratsam, schon vor der Übersiedlung entsprechende Erkundigungen einzuholen. Dies können Sie auch online, z.B. im europäischen Portal zur beruflichen Mobilität EURES tun. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Österreichische Botschaft nicht bei der Arbeitsplatzsuche in Österreich behilflich sein kann.
Auf das bestehende, reichhaltige und mehrsprachige Informationsangebot betreffend Arbeitsmarktsituation, rechtliche Grundlagen, Jobsuche und –angebot in Österreich, welches Sie über die nebenstehenden Quicklinks abrufen können, darf verwiesen werden.
