Verhaftung
Bei einer Verhaftung oder sonstigen Freiheitsbeschränkung verlangen Sie sofort die Verständigung der Österreichischen Botschaft.
Die konsularischen Vertretungen Österreichs helfen Ihnen bei der Benachrichtigung der Angehörigen, Ausfindigmachung eines Rechtsanwalts und haben das Recht, Sie in der Haft zu besuchen und mit Ihnen zu korrespondieren.
Eine rechtliche Vertretung in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren durch die konsularischen Vertretungen ist nicht möglich. Auch können sie in schwebende Gerichtsverfahren nicht eingreifen.
