Todesfall
Die Botschaft kann Sie bei der Abwicklung der Formalitäten im Falle des Todes eines/r österreichischen Staatsbürgers/in in Griechenland beraten und unterstützen.
Es wird empfohlen, vor der Auftragserteilung an ein Bestattungsinstitut von diesem einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen und einen Preisvergleich anzustellen. Aufgrund dessen können Sie sich entscheiden, wo und in welcher Form die Beerdigung stattfinden soll. In diesem Zusammenhang wäre auch zu klären, ob ein Versicherungsschutz für den Fall des Ablebens bestanden hat. Bitte beachten Sie, dass Kremierungen in Griechenland derzeit nicht möglich sind.
Um überhöhte Kostenforderungen des Bestattungsinstitutes zu vermeiden, wenden Sie sich bitte im Zweifelsfall vor einer Auftragserteilung an die Botschaft!
Wenn der/die Verstorbene eine Pension aus Österreich bezogen hat, sollten Sie auch die österreichische Pensionsversicherungsanstalt informieren.
Verständigung der Botschaft
Auch wenn Sie die Unterstützung der Botschaft bei der Abwicklung der Formalitäten zwecks Überführung nach Österreich oder lokaler Bestattung nicht in Anspruch nehmen wollen, wäre die Botschaft in jedem Fall über den Todesfall zu informieren und folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Sterbeurkunde (mit deutscher Übersetzung und Apostille)
- österreichischer Reisepass (dieser kann nach Ungültigstempelung den Angehörigen auf Wunsch rückübermittelt werden)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- falls der/die Verstorbene in Griechenland wohnhaft war und es vor Ort keine Verwandten gibt, die den Nachlass regeln könnten, ein ausgefülltes Todesfallsaufnahmeformular
