Reisepässe
Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Seit 30. März 2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert. Seit dem 15.6.2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr zulässig; überdies werden auch neu ausgestellte Kinderpässe mit einem Chip versehen. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten. Weiterführende Informationen zum neuen Sicherheitspass finden Sie auf der Website des österreichischen Innenministeriums (nebenstehender Quicklink).
Bitte beachten Sie:
REISEPASSANTRÄGE MÜSSEN AUSNAHMSLOS PERSÖNLICH AN DER ÖSTERREICHISCHEN BOTSCHAFT ATHEN GESTELLT WERDEN!
Die Neuausstellungen von österreichischen Reisepässen und Änderungen in bestehenden Pässen können von der Österreichischen Botschaft Athen nur dann vorgenommen werden, wenn Sie in Griechenland Ihren Hauptwohnsitz haben. Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland haben zusätzlich die Möglichkeit, während eines Österreich-Aufenthaltes bei einer inländischen Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass zu beantragen.
In der EU wohnhafte Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können einen Reisepass/Personalausweis bei der zuständigen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes beantragen, aber auch in jeder österreichischen Botschaft und jedem österreichischen Berufs(general)konsulat innerhalb der EU.
Für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die ihren Wohnsitz im NICHT-EU-Ausland haben, kann die Ausstellung eines gewöhnlichen EU-Reisepasses/Personalausweises bei der zuständigen österreichischen Berufsvertretungsbehörde ihres Hauptwohnsitzes im Ausland, aber auch bei einer geographisch ihrem Wohnsitz näher gelegenen Botschaft bzw. einem Berufs(general)konsulat beantragt werden, auch wenn diese bzw. dieses sich nicht im Staat, in dem sich der Hauptwohnsitz befindet, liegt.
Die Reisepässe werden zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Außenministeriums an die Botschaft zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten. Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Wochen muss daher gerechnet werden. Die Bearbeitungsdauer in Österreich kann von der Botschaft nicht beeinflusst und garantiert werden. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig durchzuführen.
Bitte bedienen Sie sich zur Beantragung Ihres Reisepasses bei der Österreichischen Botschaft Athen der nachfolgenden Formulare und Merkblätter:
Personalausweise
Informationen zur Ausstellung eines österreichischen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsblatt.
Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihren Personalausweise auch in Österreich beantragen. Das ist auch möglich, wenn Sie keinen Wohnsitz in Österreich haben. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
