Lebensbestätigungen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen aus Österreich am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Sollten Sie eine Lebensbestätigung benötigen, müssen Sie persönlich bei der nächsten konsularischen Vertretung (Österreichische Botschaft oder Konsulat) vorsprechen und dort Ihre Identität nachweisen. In Griechenland kann eine Lebensbestätigung auch von der Polizei oder den Bürgerservicezentren ("KEP") bestätigt werden und vom Bezugsempfänger direkt an die österreichische Behörde bzw. die Versicherungsanstalt übermittelt werden.
Ist es Ihnen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht möglich sich zu einer konsularischen Vertretung oder einer der oben angeführten griechischen Dienststellen zu begeben, kann die unterschriebene Lebensbestätigung gemeinsam mit einem ärztlichen Attest und einem Original-Ausweisdokument (Identitätskarte, Reisepass) von der Botschaft Athen oder von einem der Honorarkonsulate bestätigt werden.
