Führerschein und Kraftfahrzeuge
Gültigkeit österreichischer Führerscheine in Griechenland
Hinsichtlich der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen und landesspezifischen Regelungen sowie der Vorgehensweise bei Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins darf auf das Informationsangebot der Europäischen Komission verwiesen werden:
Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
Ein mit einem KFZ Reisender darf nach Verlust oder Diebstahl des Führerscheins sein KFZ für maximal 10 bis 15 Tage weiter lenken. Vorausgesetzt er besitzt eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Für den Fall, dass Länder die auf dem Weg nach Österreich durchfahren werden, eine Übersetzung der griechischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige verlangen, wäre diese beim Übersetzungsdienst des griechischen Außenministeriums anfertigen zu lassen.
Zulassung von Kraftfahrzeugen
Ein in Österreich zugelassenes und nach Griechenland verbrachtes Kraftfahrzeug darf höchstens sechs Monate pro Kalenderjahr benützt werden, bevor es entweder stillgelegt, wieder ausgeführt oder aber versteuert und zum Verkehr in Griechenland zugelassen werden muss. Dies betrifft vornehmlich jene österreichischen StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und sich aus beruflichen oder privaten Gründen für weniger als die Hälfte des Jahres in Griechenland aufhalten. Ein Verkauf des Fahrzeugs in Griechenland, aber auch die Benützung desselben durch Dritte ist in diesem Falle nicht zulässig. Eine Missachtung dieser Bestimmung kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Es liegt weiters in der Verantwortung des Fahrzeuginhabers nachzuweisen, wann das Kraftfahrzeug in Griechenland eingeführt wurde (Fährtickets, Einreisestempel im Reisepass etc.). Eine Stilllegung des Kraftfahrzeugs darf 24 Monate (durchgehend) nicht überschreiten.
Wenn Sie mit der Absicht einreisen, sich in Griechenland niederzulassen, so ist die Ummeldung ehestmöglich vorzunehmen. Die Zulassung des Kraftfahrzeugs ist bei der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde zu beantragen. Neben den eigentumsrechtlichen Verhältnissen muss auch nachgewiesen werden, wann das Fahrzeug in Griechenland eingeführt wurde (Fährtickets, Einreisestempel im Reisepass etc.). Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs und dem Hubraum. Kennzeichentafeln und Zulassungschein werden von der Verkehrsbehörde einbehalten und der Österreichischen Botschaft zur Weiterleitung an die ausstellende Behörde übermittelt.
Für weitere Informationen darf auf das Informationsangebot der Europäischen Komission verwiesen werden:
