Einreise und Aufenthalt
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Griechenland kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter wird dennoch empfohlen, um allenfalls von dieser Regelung abweichende Transportbestimmungen in Erfahrung zu bringen. Bei Einreise und Ausreise auf dem Luftweg kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden, weshalb ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen wäre.
Kinder benötigen ab dem 12. Geburtstag zur Einreise nach Griechenland einen eigenen Reisepass oder Personalausweis. Minderjährige, die ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten nach Griechenland reisen, benötigen eine Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Unterschriften auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen.
Bitte beachten Sie bei Reisen nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer!
Achtung: auch bei Flugreisen nach Griechenland sind einerseits die Einreisebestimmungen der Transitländer und andererseits die Bestimmungen der gewählten Airline strengstens zu beachten, z.B.: Transitland Slowakei: gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Bei Ausflügen in die Türkei: für die Einreise ist ein Sichtvermerk erforderlich (wird an der Grenze erteilt; Ausnahme: Inhaber österreichischer Notpässe (cremefarben) müssen das für die Einreise benötigte Visum vor Reisebeginn an der für ihren Wohnsitz zuständigen Türkischen Botschaft beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an der Grenze bei Einreise erteilt werden). Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des ausgestellten Visums gültig sein. Eine Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich.
Bei einem Aufenthalt in Griechenland von mehr als 3 Monaten muss bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi Engrafis") beantragt werden. Wichtige weitere Informationen für Ihren längerfristigen Aufenthalt in Griechenland finden Sie unter den Quicklinks auf der Website "Europa für Sie" sowie der Homepage des Griechischen Bürgerservicezentrums KEP.
Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist eine Bewilligung erforderlich. Die Beantragung sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen: Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki; Tel: +30/2310/252578; Fax: +30/2310/222424; E-Mail: piligrimsbureau(at)c-lab.gr. Zwei Wochen vor dem Besuch muss der Termin telefonisch noch einmal bestätigt werden, da er ansonst verfällt. Das Büro stellt nur etwa zehn Besuchsgenehmigungen für ausländische Besucher und etwa 100 für griechische bzw. orthodoxe Besucher pro Tag aus.
