Beglaubigungen
Beglaubigung der Richtigkeit der Abschrift oder Vervielfältigung
Die konsularischen Vertretungen beglaubigen die Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung. Hiezu müssen das Original des Dokuments und die Kopie vorgelegt oder übermittelt werden.
Das Haager Übereinkommen von 1961, dem Österreich und Griechenland angehören, legt fest, dass öffentliche Urkunden des jeweils anderen Staates keiner Beglaubigung durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat bedürfen. Jedoch sind sie zum Nachweis der Echtheit der Unterschrift bzw. des amtlichen Siegels mit einer sog. Apostille zu versehen.
In Österreich wird eine Apostille ausgestellt von
- dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
- den Präsidenten der mit Zivilrechtssachen befassten Gerichtshöfen erster Instanz
- den Landeshauptleuten bzw. Landesregierungen
Beglaubigung von Unterschriften
Die konsularischen Vertretungen beglaubigen die Unterschrift von Privatpersonen, soferne die Dokumente für Österreich bestimmt sind. Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift vor dem Beglaubigungsbeamten geleistet wird. Sprechen Sie deshalb persönlich vor und nehmen Sie Ihren Reisepass, Personalausweis oder sonstigen Lichtbildausweis mit.
Beglaubigung einer Übersetzung
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen. Für die Anerkennung einer Übersetzung in Griechenland ist es erforderlich, dass sie von einem gerichtlich beeideten Übersetzer vorgenommen worden ist. Eine Überbeglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers ist nicht erforderlich. Für Übersetzungen in Österreich wenden Sie sich bitte an einen gerichtlich beeideten Übersetzer. Übersetzungen in Griechenland von der deutschen in die griechische Sprache werden vom Übersetzungsdienst des Außenministeriums der Hellenischen Republik angefertigt. Bitte beachten Sie, dass öffentliche Urkunden von diesem nur übersetzt werden, sofern sie mit einer Apostille versehen sind! Nähere Informationen finden Sie auf den unten angeführten Websites.
Übersetzungen in Thessaloniki:
MFA International Relation (Thessaloniki)
Aghiou Dimitriou / Governors Building
541 23 Thessaloniki
Tel: +30 2310 270092; Fax: +30 2310 268498
Konsulargebühren für Beglaubigungen
Die an den österreichischen Vertretungsbehörden für Beglaubigungen zu entrichtenden Konsulargebühren entnehmen Sie bitte der Konsulargebührentarifliste (Tarifpost 4).
