Arbeiten in Griechenland
Der Wunsch nach dauerndem Aufenthalt (Niederlassung) in Griechenland zieht in den meisten Fällen auch die Frage der Erwerbstätigkeit bzw. der Berufsausübung nach sich.
Als österreichischer Staatsbürger haben Sie freien Zugang zum griechischen Arbeitsmarkt (Arbeitnehmerfreizügigkeit), das heißt Sie können in Griechenland zu denselben Bedingungen wie griechische Staatsangehörige arbeiten.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Polizeistelle eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi Engrafis") beantragt werden.
Sofern Sie noch nicht über ein zuverlässiges Stellenangebot verfügen, ist es ratsam, schon vor der Übersiedlung entsprechende Erkundigungen einzuholen. Dies können Sie bei der örtlich für Sie zuständigen Stelle des Arbeitsmarktservice (AMS), oder auch online, z.B. im europäischen Portal zur beruflichen Mobilität EURES tun. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Österreichische Botschaft nicht bei der Arbeitsplatzsuche in Griechenland behilflich sein kann.
Auf das bestehende, reichhaltige und mehrsprachige Informationsangebot betreffend Arbeitsmarktsituation, rechtliche Grundlagen, Jobsuche und –angebot in Griechenland, welches Sie über die nebenstehenden Quicklinks abrufen können, darf verwiesen werden.
