Aktuelle Informationen
Grundstücksregistrierung - Information für österreichische Grundstücksbesitzer
Nach Abschluss der 2. Registrierungsphase von Immobilien wird zwar die Erfassung der Immobilien bei den Katasterämtern fortgesetzt, allerdings endete die Eintragungsfrist für im Ausland lebende Personen am 17. März 2009.
Aktuelle Informationen zu den Eintragungen bzw. Erhebungen in Griechenland können aber direkt auf der englischsprachigen Homepage des griechischen Katasteramtes abgerufen werden: http://www.ktimatologio.gr/ktima/EN/index.php
Grundsätzlich empfiehlt sich, dass nicht sprach- und/oder rechtskundige Personen sowohl bei Nach- als auch Neumeldungen einen Rechtsanwalt beiziehen.
Die Vertrauensanwälte der Österreichischen Botschaft in Athen sind:
- RA Dr. Dimitrios MARKOU
Patision 67
GR-104 34 Athen
Telefon: +30 210 822 5104
+30 210 821 1467
+30 211 116 4995
Telefax: +30 210 823 4507
E-Mail: rechtmark@ath.forthnet.gr
- Herr Dr. Georgios SBOKOS,
51, DIMOCRATIAS AVENUE , Heraklion/Kreta 71306,
Tel./ Fax: (+30/2810) 280 345,
E-Mail: info(at)ecothesis.gr.
Außerdem finden Sie eine Liste mit weiteren griechischen RechtsanwältInnen auf der Homepage der österreichischen Botschaft Athen unter
http://www.bmeia.gv.at/botschaft/athen/ratgeber/oesterreicherinnen-in-griechenland/anwaelte.html sowie
auf der Website der Rechtsanwaltskammer Athen (fast nur in griechischer Sprache).
Die Auswahl und ev. Beauftragung - samt daraus resultierender Honorierungspflicht - eines/r RechtsanwältIn obliegt einzig und allein den Grundbesitzer-/AuftrageberInnen. Weder das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten noch die Österreichische Botschaft in Athen sind befugt, derartige privatrechtliche Angelegenheiten zu führen oder zu vertreten.
Ohne Gewähr
