Bilaterale Verträge
Am 18. Juli 2007 wurde zuletzt in Athen das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" unterzeichnet, das ein Abkommen aus 1970 ersetzte. Dieses Doppelbesteuerungsabkommen trat am 1. April 2009 in Kraft; seine Bestimmungen finden Anwendung auf Einkünfte, die am oder nach dem 1. Jänner 2010 bezogen werden oder für Vermögen, das am oder nach dem 1. Jänner 2010 besteht. Das Abkommen wurde in Österreich im BGBl. III Nr. 16/2009 vom 9.3.2009 kundgemacht; die Kundmachung in Griechenland erfolgte im Regierungsanzeiger Nr.253 vom 15.12.2008.
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