Arbeiten in Österreich
Gesetzliche Grundlagen
Personen, die vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) ausgenommen sind.
Das sind beispielsweise:
- Lehrende und Forschende
- AusländerInnen im diplomatischen oder berufskonsularischen Dienst sowie deren ausländische Bedienstete
- EWR- und EU-BürgerInnen
- SchweizerbürgerInnen
- ausländische EhegattInnen und Kinder bis 18 Jahre von ÖsterreicherInnen,
- ausländische EhegattInnen, und unter bestimmten Voraussetzungen Kinder, Eltern und Schwiegereltern von EU- bzw EWR-BürgerInnen und Schweizerbürgern mit Aufenthaltsrecht
Arbeitsbewilligung und Aufenthaltstitel
Ausländer/innen, die in Österreich eine Arbeit aufnehmen wollen, benötigen
- eine Arbeitsbewilligung und
- eine Aufenthaltsgenehmigung, die sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt;
Alle Nicht-EU-Bürger/innen (so genannte "Drittstaatsangehörige") benötigen zur Arbeitsaufnahme (zusätzlich zur Arbeitsbewilligung) einen Aufenthaltstitel.
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) bzw. Fremdenpolizeigesetz (FPG) unterscheidet folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltsbewilligungen (NAG)
- Niederlassungsbewilligungen (NAG)
- Familienangehöriger (NAG)
- Daueraufenthalt -EG (NAG)
- Daueraufenthalt Familienangehöriger
- Daueraufenthaltskarte
- Aufenthalts-Reisevisa (FPG)
Alle Aufenthaltstitel werden als Ausweise mit Lichtbild im Scheckkartenformat ausgestellt.
Näheres zum Thema Aufenthaltstitel finden Sie auf der Homepage des österreichischen Innenministeriums.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage des österreichischen Arbeitsmarktservices und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Übersiedlung nach Österreich
Informationen über Voraussetzungen und Fristen gibt es auf der Website des Bundesministerium für Finanzen.
Stand 17.4.2012
