Die österreichische Staatsbürgerschaft
Allgemeines
Informationen über die im Staatsbürgerschaftsgesetz geregelte Möglichkeiten des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft erhalten Sie bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben und der Botschaft.
Das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wird vom jeweiligen Amt der Landesregierung durchgeführt.
Für weitere Informationen des BMeiA klicken Sie bitte hier bzw. konsultieren Sie den Help-Amtshelfer.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Staatsbürgerschaftsnachweis für ein Kind
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist der Nachweis für die Staatsangehörigkeit eines Kindes.
Weitere Informationen: Help - Amtshelfer
Stand 17.4.2012


