Behördliche Meldung
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Weitere Informationen zur Meldepflicht und Anmeldung finden Sie unter HELP-Amtshelfer - Meldewesen.
