Wehrdienst
Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist ab dem Kalenderjahr, in dem er das achtzehnte Lebensjahr erreicht (ab dem 17. Geburtstag) stellungspflichtig. Gewisse Gruppen, wie z.B. Priester oder Ordensleute, sind von dieser Pflicht befreit.
Ein längerer Auslandsaufenthalt befreit nicht von der Stellungspflicht!
Wenn Sie österreichischer Staatsbürger oder österreichisch-türkischer Doppelbürger sind und Ihren Wehrdienst noch nicht absolviert haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Botschaft. Die Nichtbeachtung der Stellungspflicht kann strafrechtliche Konsequenzen haben!
