Visum / Aufenthaltserlaubnis
Inhaber gewöhnlicher (roter) österreichischer Reisepässe benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in der Türkei ein Visum, das bei Einreise am Grenzübergang erteilt wird. Die Kosten dafür betragen Euro 15.
Damit das Visum erteilt werden kann, muss der Pass ab dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Inhaber von sog. Notpässen (cremefarben), die ein Visum bei der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde in Österreich beantragen müssen.
Für Aufenthalte über 3 Monate muss ein Aufenthaltstitel beantragt werden, und zwar bei der zuständigen Behörde in der Türkei.
ACHTUNG! Das türk. Gesetz bzgl. der Aufenthaltsdauern von Fremden in der Türkei wurde novelliert. Die Änderung trat mit 1. Februar 2012 in Kraft.
Gemäß des neuesten Beschlusses des türkischen Ministerrats, welches mit dem 1. Februar 2012 in Kraft treten wird, können sich Fremde innerhalb von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der Türkei aufhalten. Die neue Verordnung gilt für alle einreisende Fremde, die zu touristischen Zwecken mit einem Visum von den türkischen Auslandsvertretungen, einem an der Landesgrenze erhaltenem Banderole-Visum oder - wenn Visafreiheit besteht - visumfrei in die Türkei eingereist sind. Andererseits kann die Dauer des visafreien Aufenthaltes bzw. der Visa, die weniger als 90 Tage betragen, auf Antrag im Inland auf 90 Tage verlängert werden.
Desweiteren ist es möglich nach Ablauf der Visumfrist im Inland bei den zuständigen Provinzbehörden eine touristische Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 6 Monaten zu beantragen. Somit kann in der Türkei ein touristischer Aufenthalt bis zu insgesamt 9 Monaten erhalten werden.
(Stand 02.04.2012)
