Lebensbestätigung
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) benötigt für die Weiterzahlung der Pension an Personen, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Österreich haben, einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung des Pensionsbeziehers.
Das Formular wird dem Pensionsbezieher direkt zugesandt, der es von der Österreichischen Botschaft bestätigen lassen muss.
Für die Bestätigung ist die persönliche Vorsprache mit einem Lichtbildausweis erforderlich.
Falls Sie Ihren Wohnsitz im Amtsbereich des Honorarkonsulates in Izmir haben, ist es auch möglich, die Lebensbestätigung persönlich dort abzugeben.
