Honorarkonsulate
In der Türkei gibt es derzeit 10 Honorarkonsulate, 8 davon im Amtsbereich der Botschaft Ankara (Antalya, Antakya, Bodrum, Gaziantep, Izmir, Kayseri, Mersin und Samsun).
Honorarkonsulate sind der "verlängerte Arm" der Botschaft v.a. im Bereich der konsularischen Hilfeleistung für Österreicher. Sie sind keine österreichische Behörde und haben daher nur eingeschränkte Befugnisse, dienen aber als erste Anlaufstelle für österreichische Staatsbürger in Notsituationen.
Da der Amtsbereich der Botschaft sehr groß ist, nehmen Honorarkonsulate auch Anträge z.B. auf Ausstellung von Pässen und Staatsbürgerschaftsnachweisen entgegen, die an die Botschaft weitergeleitet werden. Honorarkonsulate führen auch Beglaubigungen von Privatunterschriften durch, behördliche Unterschriften muss jedoch die Botschaft beglaubigen.
Während ihrer Dienstzeiten leisten Ihnen die Honorarkonsulate gerne Hilfestellung in Notfällen (Passverlust, Diebstahl, Unfälle) und werden Sie im Verkehr mit türkischen Behörden (z.B. polizeiliche Verlustmeldung) beraten.
Die Adressen und Telefonnummern der Honorarkonsulate finden Sie hier.
