Geburt
Für in der Türkei geborene Kinder wird vom örtlich zuständigen Standesamt eine internationale Geburtsurkunde (bekannt als "Formül A") ausgestellt. Diese Urkunde ist dreisprachig (türkisch/deutsch/französisch) und muss daher für eine Verwendung in Österreich nicht übersetzt werden.
Auf Antrag stellt die Botschaft für in der Türkei geborene Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft Reisepässe oder Notpässe aus, wahlweise kann auch eine Eintragung in den Pass eines oder beider Eltern österreichischer Staatsbürgerschaft erfolgen. Auch Staatsbürgerschaftsnachweise werden von der Botschaft ausgestellt.
Passamtshandlungen und Ausstellungen von Staatsbürgerschaftsnachweisen sind bis zum 2. Lebensjahr des Kindes von den Konsulargebühren befreit.
