Eheschließung
Wenn Sie beabsichtigen, in der Türkei zu heiraten, informieren Sie sich bitte genau über die Dokumente, die für die Eheschließung benötigt werden.
Auskünfte dazu erhalten Sie von der Türkischen Botschaft in Wien, den Türkischen Generalkonsulaten in Salzburg und Bregenz sowie von Ihrem Standesamt oder auf dieser Homepage.
Eheschließungen sind nur beim Standesamt möglich; an der Botschaft können keine Eheschließungen erfolgen.
Heiratsurkunden über in der Türkei geschlossene Ehen werden vom türkischen Standesamt (Nüfus Dairesi) im Wege der Botschaft an das zuständige österreichische Standesamt übermittelt, damit der sog. Matrikentausch (Registrierung der Heirat in Österreich) stattfinden kann.
Lassen Sie sich vom türkischen Standesamt unmittelbar auch eine internationale Heiratsurkunde (genannt Formül „B“) ausstellen; diese ist ohne Übersetzung und Beglaubigung auch in Österreich gültig.
