Diebstahl
Falls Sie Opfer eines Diebstahls werden, kontaktieren Sie bitte sofort:
- Ihren Reiseleiter bzw. Deutsch sprechendes Personal Ihres Hotels
- Montag – Freitag zwischen 8.30 und 16.30h die Österreichische Botschaft (Tel. +90 312 405 51 90 bis 92)
- Montag – Freitag zwischen 9 und 17h das nächstgelegene österreichische Honorarkonsulat (das Honorarkonsulat in Antalya hat auch am Samstag geöffnet
- Außerhalb der Dienststunden der Botschaft den Bereitschaftsdienst der Botschaft ( Tel. +90 533 744 26 17)
Falls Ihnen Dokumente wie Pass, Führerschein etc. gestohlen werden, beachten Sie bitte, dass für die Neuausstellung von Dokumenten auch durch Österreichische Behörden immer die polizeiliche Verlustmeldung erforderlich ist!
Für österreichische Staatsbürger, denen während eines Aufenthaltes in der Türkei Geld, Dokumente, Kreditkarten etc. gestohlen werden, kann die Botschaft folgende Serviceleistungen anbieten:
Notpass oder Laissez-Passer
Bei Passverlust stellt Ihnen die Botschaft gegen Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsmeldung einen Notpass (Dauer: ca. 2-4 Tage) oder ein Laissez-Passer (Dauer: 1 Tag) aus.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nur ausgestellt werden können, wenn Sie zuerst den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben. Das zuständige österreichische Honorarkonsulat bzw. Ihre Reiseleitung oder Deutsch sprechendes Personal Ihres Hotels wird Ihnen dabei behilflich sein.
Der Nachweis Ihrer Identität kann durch einen Lichtbildausweis oder, falls Sie über keinen solchen verfügen, durch eine Person erbracht werden, die Ihre Identität bestätigt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Identitätszeuge sich ausweisen muss (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
Für Notpass und Laissez-Passer benötigt die Botschaft 2 Passfotos entsprechend den Passbildkriterien.
Notpass und Laissez-Passer müssen entweder durch die Botschaft oder durch ein Honorarkonsulat ausgefolgt werden. Die Übermittlung z.B. an ein Hotel ist nicht möglich.
Finanzielle Hilfeleistung
Falls Ihnen Geld und Kredit- bzw. Bankomatkarten gestohlen werden, kontaktieren Sie bitte die Botschaft.
Die Botschaft selbst kann finanzielle Hilfe nur in äußersten Notfällen leisten. Sollte ein solcher Notfall vorliegen, kann die Botschaft ein Darlehen gewähren, das zurück zu erstatten ist.
Die Botschaft wird aber selbstverständlich Ihre Verwandten oder Freunde in Österreich kontaktieren und die Überweisung der von Ihnen benötigten Summe (z.B. über Western Union) in die Wege leiten.
