Beglaubigung
Für alle Arten von Beglaubigungen ist eine Konsulargebühr von € 40 (in Euro) zu entrichten.
Die Botschaft führt folgende Beglaubigungen durch:
1) Privatunterschriften
Wenn Sie Ihre Unterschrift von der Botschaft beglaubigen lassen möchten, müssen Sie persönlich vorsprechen und einen Lichtbildausweis mit Unterschrift (z.B. Reisepass) vorlegen.
2) Behördliche Unterschriften
Bevor die Botschaft eine behördliche Unterschrift beglaubigen kann, muss diese erst von den zuständigen türkischen Behörden beglaubigt worden sein. Erst wenn ein Dokument den Beglaubigungsstempel des Türkischen Außenministeriums aufweist, kann die Botschaft es beglaubigen (sog. Überbeglaubigung).
