Sozialversicherung
A) Krankenversicherung/Osiguranje
Grundsätzlich muss man in jenem Land versichert sein, in dem man permanent arbeitet (sofern kein ausländisches Arbeitsverhältnis vorliegt). Für die Mitgliedschaft bei der kroatischen gesetzlichen Krankenversicherung ist ein aufrechter Wohnsitz in Kroatien erforderlich.
Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem örtlichen Versicherungsbüro in Verbindung zu setzen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Bei privaten Versicherungsverhältnissen ist zu empfehlen, die Reichweite des Versicherungsschutzes direkt mit der entsprechenden Versicherung abzuklären.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Auslandsösterreicher-Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
B) Rentenversicherung
Auch für die Rentenversicherung gilt einem bilateralen Abkommen mit der Republik Kroatien über die soziale Sicherheit das Prinzip, dass man in jenem Land pensionsversichert sein muss, in dem man arbeitet. Der staatliche Rentenversicherungsträger in Kroatien ist die Croatia Osiguranje mit den jeweils örtlichen Niederlassungen.
Wurden Rentenbeiträge sowohl in Österreich als auch in Kroatien gezahlt, werden Rentenversicherungszeiten jeweils angerechnet, d.h. jeder Staat zahlt eine Teilrente. Der Rentenantrag ist in der Regel bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Wohnsitzes zu stellen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Auslandsösterreicher-Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.
Möglichkeit der Überweisung von österreichischen Pensionen auf ein ausländisches Konto
Auch die im Ausland lebenden BezieherInnen österreichischer Pensionen der [ehem.] ''Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng)'' haben nun die Möglichkeit, die österreichische Pension direkt auf ein Konto des Empfängers / der Empfängerin in seinem / ihrem ausländischen Wohnortstaat überwiesen zu bekommen. Dies hat die [ehem.] ''Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVAng)'' Ende vorigen Jahres - ebenso wie die [ehem.] ''Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter (PVArb)'' bereits zu Ende des Jahres 2001 - deren im Ausland wohnhaften LeistungsbezieherInnen angeboten.
Das entsprechende Formular - Antrag auf Direktüberweisung der österreichischen Pension ins Ausland - ist in deutscher Sprache nachfolgend zum download verfügbar.
Antrag Direktüberweisung Pension
Sollte eine Überweisung auf ein ausländisches Konto vom / von der EmpfängerIn nicht gewünscht sein, ist von diesem/r keine weitere Veranlassung zu treffen.
Neue "Pensionsversicherungsanstalt'': Adressen und Zuständigkeiten
Durch die Fusion der "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" und der "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" per 01.01.2003 zur "Pensionsversicherungsanstalt" ergeben sich für ASVG-Pensionsverfahren mit Auslandsbezug neue Strukturen und Zuständigkeiten:
Die (neue) "Pensionsversicherungsanstalt" wird durch eine "Hauptstelle" in Wien und in jedem Bundesland durch eine "Landesstelle" vertreten.
Zwischenstaatliche Verfahren bei einem Wohnsitz des/r Antragstellers / Antragstellerin in einem EU-Mitgliedsland, einem EWR-Staat oder einem Staat, mit dem Österreich ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat (s.u.), sind ausschließlich bei der Landesstelle Wien einzuleiten.
Die Pensionsangelegenheiten in Österreich wohnhafter Personen mit ausländischen Versicherungszeiten werden von der auf Grund des Wohnsitzes zuständigen Landesstelle des betreffenden Bundeslandes bearbeitet.
In jenen Fällen, in denen nicht eindeutig erkennbar ist, welche Landesstelle zu kontaktieren ist, sind die Schriftstücke der Landesstelle Wien zu übermitteln.
Erreichbarkeiten aus dem Ausland
(aus Österreich wäre bei den Telefon- und Faxnummern anstatt der internationalen Vorwahl ("+43") "0" zu wählen)
Hauptstelle Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-28850
E-Mail: pva(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Wien
Friedrich Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-28850
E-Mail: pva-lsw(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Niederösterreich
Europaplatz 5, 3100 St. Pölten
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-32850
E-Mail: pva-lsn(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Burgenland
Ruster Straße 124, 7001 Eisenstadt
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-33850
E-Mail: pva-lsb(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Steiermark
Bahnhofsgürtel 79, 8021 Graz
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-34850
E-Mail: pva-lsg(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Kärnten
Bahnhofplatz 1, 9021 Klagenfurt
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-35850
E-Mail: pva-lsk(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Oberösterreich
Volksgartenstraße 14, 4021 Linz
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-36850
E-Mail: pva-lso(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Salzburg
Faberstraße 20, 5021 Salzburg
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-37850
E-Mail: pva-lss(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Tirol
Schusterbergweg 80, 6020 Innsbruck
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-38850
E-Mail: pva-lst(at)pva.sozvers.at
Landesstelle Vorarlberg
Marktplatz 6, 6850 Dornbirn
Tel. +43 503 03-0
Fax: +43 503 03-39850
E-Mail: pva-lsv(at)pva.sozvers.at
Details zu zwischenstaatlichen Verfahren im Zusammenhang mit ausländischen Pensionsansprüchen von Beamten - einschließlich der Formulare (auch der EU) - finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramts, Abschnitt "Öffentlicher Dienst".
Die dort herunterladbaren EG-/EWR-Formulare E 001 bis E 215 sowie die ebenso herunterladbaren österreichischen und deutschen Pensionsversicherungs-Formblätter samt weiteren Informationen betreffen nicht ausschließlich Beamte und sind daher für zwischenstaatliche Pensions-Verfahren allgemein verwendbar.
Details zu zwischenstaatlichen Verfahren im Zusammenhang mit ausländischen Pensionsansprüchen - einschließlich der Formulare (auch der EU) - finden Sie auf der Homepage der österreichischen Sozialversicherung.
