Reisepass, Personalausweis
Biometrischer Reisepass mit Fingerabdrücken

- Österreichischer ReisepassFoto: ÖB Tokio
Ab dem 01. April 2009 werden nur noch biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt. Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können daher nur persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft eingebracht werden.
Österreichische Reisepässe können nicht verlängert werden.
Nur der Notpass wird noch ohne Chip ausgestellt.
Das Antragsformular finden Sie hier. In Ergänzung Ihres Antrages auf Ausstellung eines neuen Reisepasses muss auch eine Erklärung abgegeben werden. Zur Erklärung.
Kinderpass - Kindermiteintragung nur noch bis 14.06.2012 gültig
Mit 15.06.2009 sind die neuen Bestimmungen des Passgesetzes in Kraft. Gem. §25 Abs. 12 PassG sind neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich.
Nunmehr gilt der Grundsatz: Eine Person - Ein Pass!
Bestehende Kindereintragungen sind noch bis einschliesslich 14.06.2012 gültig. Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch die bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit. Jeder Reisepass für Minderjährige unter 12 Jahren enthält einen Datenträger, d.h. der so genannte Kinderpass (ohne Chip) ist nicht mehr vorgesehen. Die Gebühren für Kinderpässe betragen € 30,- Bei der Antragstellung ist die persönliche Anwesenheit des Kindes erforderlich.
In Ergänzung zum Antrag muss auch eine Erklärung abgegeben werden. Diese finden Sie hier.
Hinweis: Seit 1. Jänner 2008 sind Amtshandlungen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, also Reisepässe für Neugeborene, sofern sie innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt beantragt werden, von den Konsulargebühren befreit und damit gebührenfrei. (Novelle des Konsulargebührengesetzes lt BGBl. I Nr. 62/2008).
Gültigkeitsdauer von Kinderpässen bzw. Pässen für Minderjährige:
für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: 2 Jahre
für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: 5 Jahre
für Minderjährige von 12 bis 18 Jahren: 10 Jahre
Erforderliche Unterlagen zur Ausstellung
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- bei Minderjährigen: beglaubigte Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags
- Ihren derzeitigen Reisepass
- Meldenachweis (z.B. längerfristiges Visum für Kroatien) - Registrierungskarte
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde im Original
- falls verheiratet: Heiratsurkunde im Original
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- falls geschieden: Scheidungsurteil im Original
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grades
- Zwei gleiche biometrische Passfotos (Größe: 35 x 45 mm, nicht zugeschnitten; Passbildkriterien)
- Konsulargebühr: € 76,-- bzw. € 30,- umgerechnet zum Tageskurs der Botschaft in Kuna zu bezahlen
- Der Fingerabdruck wird direkt in der Konsularabteilung genommen (für Kinder unter 12 Jahren wird kein Abdruck genommen!).
Die Ausstellung des Reisepasses dauert rund zwei bis drei Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden.
Die Botschaft behält sich das Recht vor die Rechtmäßigkeit der österreichischen Staatsbürgerschaft im Zweifelsfalle zu überprüfen.
verlorener oder gestohlener Reisepass
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft in Agram in Verbindung.
Die Botschaft kann in Notfällen kurzfristige Reisepässe (Notpass) ausstellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 2 gleiche Passfotos (Größe: 35 x 45 mm, nicht zugeschnitten)
- Fotokopie des verlorenen/gestohlenen Reisepasses (sofern vorhanden)
- Verlustanzeige der zuständigen Polizeibehörde
Personalausweis
Ein österreichischer Personalausweis kann an der Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft Agram beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- bei Minderjährigen: beglaubigte Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags
- Ihren derzeitigen Reisepass
- Meldenachweis (z.B. längerfristiges Visum für Kroatien) - Registrierungskarte
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde im Original
- falls verheiratet: Heiratsurkunde im Original
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- falls geschieden: Scheidungsurteil im Original
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grades
- Zwei gleiche biometrische Passfotos (Größe: 35 x 45 mm, nicht zugeschnitten; Passbildkriterien)
- Konsulargebühr: für Personen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben € 62,- (in Landeswährung umgerechnet zum Tageskurs der Botschaft). Für Personen, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben € 27,- (in Landeswährung umgerechnet zum Tageskurs der Botschaft).
Auch eine Beantragung in Österreich ist möglich. Ein Wohnsitz in Österreich ist nicht erforderlich.
