Eheschließung in Kroatien
erste Schritte
Die Botschaft darf mitteilen, dass für die Auskunftserteilung bezüglich der erforderlichen Unterlagen für eine Eheschließung in Kroatien, in erster Linie das zuständige Standesamt (nach Ihrer Wahl) in Kroatien zuständig ist. Nähere Vorinformationen könnten bei der Botschaft der Republik Kroatien in 1040 Wien, Operngasse 20 b, Tel. 01/585 48 42 - 44, eingeholt werden. Es darf empfohlen werden, dass Sie auch ein (internationales oder mehrsprachiges) Ehefähigkeitszeugnis von Ihrem österreichischen Standesamt zur Vorlage in Kroatien beibringen. Ebenso mögen Sie Ihre zukünftige Familiennamensführung vor der Eheschließung beim Heiratsstandesamt durch Erklärung festlegen.
Ferner teilt die Botschaft mit, dass gem. § 16, Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPRG), Bundesgesetzblatt
Nr. 304/1978, in der geltenden Fassung, die Einhaltung der Formvorschriften des Ortes der Eheschließung im Ausland genügt, damit die Ehe in Österreich als gültig anerkannt werden kann.
Weitere Information finden Sie hier und auf der Webseite des Amtshelfers.
