Dokumentenbeschaffung
Beschaffung österreichischer Dokumente
Über die Botschaft bzw. beim zuständigen österreichischen Standesamt kann die gebührenpflichtige Beschaffung div. Personenstandsurkunden (u.a. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) beantragt werden.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie im Online-Herold. Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt. Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung an eine konsularische Vertretung Österreichs in Kroatien ersuchen, wo Sie die Gebühren dann entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Konsulargebühren in Höhe von mindestens € 18,00 anfallen.
Fundsachen
Sie haben etwas in Kroatien verloren?
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den im hiesigen Amtsbereich einlangenden "Fundgegenständen" sehr oft um weggeworfenes Diebesgut handelt!
Bei Verlust oder Diebstahl von wichtigen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere, Kreditkarten, etc.) erstatten Sie bitte unbedingt bei der nächstgelegenen kroatischen Polizeidienststelle Anzeige. Dies wird auch bei etwaigen Kostenrückerstattungensforderungen gegenüber einer eventuell vorhandenen Reiseversicherung benötigt.
Mit der polizeilichen Verlustanzeige betreffend Ihren Reisepass, Personalausweis oder Führerschein können Sie üblicherweise auf dem kürzesten Weg nach Österreich zurückkehren, falls Sie noch im Besitz eines weiteren Lichtbildausweises sind. Es liegt im Entscheidungsbereich der slowenischen oder ungarischen Grenzbeamten, ob Sie ohne Reisepass oder Personalausweis einreisen dürfen. Wenn eine Einreise nach Österreich nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an die Österreichische Botschaft Agram zur Ausstellung eines Notpasses.
Personalausweis, Führerschein und KFZ-Papiere können nur von der Ausstellungsbehörde selbst ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist eine Verlustmeldung.
Aufgefundene Dokumente und Fundgegenstände werden an die ausstellende Behörde oder dem Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde des Verlustträgers adressiert.
