Reisepass
Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Außenministeriums.
Neuerung betreffend die Miteintragung von Kindern in österreichischen Reisepässen
Addis Abeba, am 21.12.2011
Liebe Österreicherinnen und Österreicher,
Ich möchte Sie über folgende wichtige Neuerung betreffend die Miteintragung von Kindern in österreichischen Reisepässen informieren:
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass.
Neue Kindermiteintragungen sind bereits seit 15. Juni 2009 sind nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig.
Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung gebührenfrei, kostet danach 30,- Euro und ab dem zwölften Geburtstag 70,- Euro.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und das Lichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.
Weiterführende Informationen zur Passausstellung finden Sie unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
und weiterführende Informationen zu Einreisebestimmungen unter
Für Rückfragen steht natürlich auch die Botschaft jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Botschafterin Dr. Gudrun Graf

