Auslandsösterreicher- Fonds
Gem. Bundesgesetz vom 16. November 1967 (BGBl. Nr. 381/1967) ist ein "Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland" errichtet, der vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beaufsichtigt wird. Die Mittel werden zur Überbrückung einer vorübergehenden oder der Linderung einer andauernden materiellen Notlage von Auslandsösterreichern eingesetzt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Aussenministeriums.
