Eheschließung
Eheschließung im Ausland
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/eheschliessung-im-ausland.html
Eine Eheschließung an der Österreichischen Botschaft ist nicht möglich.
Für die Heirat vor einem äthiopischen Standesamt benötigen Österreicher folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde (übersetzt und beglaubigt)
- Reisepass
- Ehefähigkeitszeugnis (übersetzt und beglaubigt)
In Äthiopien bestehen keine dem europäischen Recht vergleichbaren Familiennamen, nach einer Eheschließung unter Äthiopiern behalten beide Ehepartner ihre früheren Namen. Dies gilt auch für den Fall, dass ÖsterreicherInnen ÄthiopierInnen heiraten. Nach Eheschließung kann die Heiratsurkunde von der Botschaft beglaubigt werden.
Ehescheidung
Um für den österreichischen Rechtsbereich wirksam zu sein, bedürfen ausländische Scheidungsurteile, die vor dem 1. März 2001 in Rechtskraft erwachsen sind, der ausdrücklichen Anerkennung in Österreich.
Diese Anerkennung ist zu beantragen beim für den (letzten) Wohnsitz in Österreich zuständigen Bezirksgericht.
