Visa Informationen

- Visa InfoFoto: M. Steglegger
Ein Schengen-Visum berechtigt zu Reisen in alle "Schengen-Staaten", sofern auf dem Visum nichts anderes vermerkt ist, und gilt für eine, zwei oder mehrere Einreisen. Visa werden für die Einreise eines von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab der ersten Einreise), als Schengenvisum, bzw. maximal 6 Monate innerhalb eines Jahres, als nationales Visum, nicht übersteigenden Aufenthaltes als
- Flugtransitvisum (Visum für den Flughafentransit, Visum A) oder
- Durchreisevisum (Visum B) oder
- Reisevisum (Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, Visum C Schengen) oder
- Aufenthaltsvisum (Visum für den längerfristigen Aufenthalt, Visum D national)
erteilt, und lassen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit außer im Rahmen von Geschäftsreisen nicht zu. Zuständige Botschaft ist die Botschaft jenes Staates, in dem ihr Hauptreiseziel liegt.
Mehr Informationen zu diesem Thema sind auf unserer Website auf Englisch abrufbar.
Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)
Seit 01.06.2009 ist die Vorlage einer EVE (Elektronische VErpflichtungserklärung) für Privateinladungen vorgeschrieben! Die notariell beglaubigte "Papier-VE" für Privateinladungen wird im Konsulat nicht mehr akzeptiert! Für Geschäftseinladungen befindet sich dieses System im Test und wird in naher Zukunft ebenfalls verpflichtend eingeführt werden. Einlader können Verpflichtungserklärungen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde abgeben, der Sachbearbeiter bestätigt die Identität des Einladers (dies ersetzt die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung) und übermittelt die Verpflichtungserklärung elektronisch an die Botschaft. Der Einlader bekommt von der inländischen Behörde einen Code zugewiesen (EVE-ID). Diesen gibt er an den Visawerber weiter, der ihn bei der Antragstellung der Vertretungsbehörde mitteilt. Der Code ist elfstellig, besteht aus dem dreistelligen Botschaftscode und einer eindeutigen Nummer (z.B.: "AUH06000001").
