Studium in Österreich
Ausländische Studienbewerber/innen sollten unbedingt vor der Reise nach Österreich Informationen über die Möglichkeit der Aufnahme an der jeweiligen Universität einholen. Zuständig für die Erteilung konkreter Auskünfte über die Studienmöglichkeiten sind die Universitätsdirektionen, die Entscheidung über die Aufnahmeansuchen obliegt dem Rektor. In einigen Studienrichtungen (z.B. Medizin, Psychologie, Pharmazie, Veterinärmedizin) stehen kaum Studienplätze für Ausländer/innen zur Verfügung; in einigen anderen Studienrichtungen bestehen zahlenmäßige Beschränkungen der Studienplätze. Um an einer Österreichischen Universität ein Studium beginnen zu können, gilt grundsätzlich folgendes:
- Das ausländische Reifprüfungszeugnis muss dem österreichischen Reifeprüfungszeugnis gleichwertig sein und
- den Bewerbern in dem Land, in dem das Reifeprüfungszeugnis erworben wurde, den direkten Zugang zur gewünschten Studienrichtung ermöglichen. (d.h.: allfällige Zulassungsprüfungen sind bestanden bzw. sonstige Zulassungserfordernisse sind erfüllt).
Die Entrichtung des Studienbeitrags ist die Voraussetzung für die Studienzulassung bzw. die Studienfortsetzung. Beitragspflichtig sind alle ordentlichen und außerordentlichen Studierenden, die an einer österreichischen Universität studieren und nicht unter die Ausnahmen fallen.
Weiterführende Infomationen finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Austauschdienstes ÖAD, des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie im Amtshelfer.
Unter den hier angefuehrten Links finden Sie den
Leitfaden fuer Studierende und
Leitfaden fuer Forscher
