Eintragung in die Auslandsösterreicher - Wählerevidenz
Um an Wahlen als AuslandsösterreicherIn teilnehmen zu können, müssen Sie in Österreich in einer Wählerevidenz eingetragen sein. Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal 10 Jahre, ausser Sie haben inzwischen einen österreichischen Haupt-Wohnsitz angemeldet. Nach diesen 10 Jahren wird die Eintragung automatisch gelöscht.
Wenn Sie an kommenden Wahlen teilnehmen wollen und keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, sollten Sie daher
- entweder bei Ihrer Wählerevidenzgemeinde in Österreich feststellen, ob Sie in der Wählerevidenz als AuslandsösterreicherIn eingetragen sind, bzw.
- wenn dies nicht der Fall ist, einen Antrag mittels des entsprechenden gelben Formulars - Antrag auf Eintragung in die / Verbleib in der [Europa]-Wählerevidenz - an Ihre Wählerevidenzgemeinde in Österreich stellen.
Wie Sie Ihre Wählerevidenzgemeinde ermitteln, können Sie in den Spalten des gelben Formulars nach Punkt 4 sowie in den Punkten 5 und 6 der 'Ausfüllanleitung' feststellen. Aus Zeitgründen wird eine direkte Antragstellung empfohlen, gemeinsam mit der Kopie Ihres Reisepasses und eines Nachweises Ihres ausländischen Hauptwohnsitzes: am besten per Fax oder E-Mail an Ihre Wählerevidenzgemeinde. Adressen, Fax- und Telefonnummern sowie E-Mail-Adressen aller österreichischer Gemeinden sowie auch alle entsprechenden Formulare finden Sie auf der Wahl-Informationswebsite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (siehe Quicklink) bzw. über die Botschaft, die Ihnen auch bei der Weiterleitung behilflich sein kann.
