Ausstellung eines Strafregisterauszuges
Die Botschaft stellt auf schriftlichen Antrag von Österreichern und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in den VAE aufhalten, Bescheinigungen über die im Strafregister enthaltenen Verurteilungen des Antragstellers oder darüber aus, daß das Strafregister keine solche Verurteilungen enthält (Strafregisterbescheinigungen). Strafregisterbescheinigungen können dem Antragsteller oder einer von diesem bevollmächtigten Person bei der Vertretungsbehörde ausgefolgt werden. Der Antragsteller hat allerdings einmal persönlich vor der Botschaft mit Reisepass zum Zwecke der Identitätsfeststellung vorzusprechen. Die Ausstellung dauert einige Wochen.
Die Konsulargebühr beträgt 42 Euro, zu zahlen in Landeswährung.
