Rede von Außenminister Michael Spindelegger vor der 65. UNO-Generalversammlung
Rede von
Dr. Michael Spindelegger
Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten der
Republik Österreich
vor der 65. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
New York, am 25. September 2010
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Staats- und Regierungschefs,
Geschätzte Außenminister,
Verehrte Delegierte zur 65. Generalversammlung der Vereinten Nationen!
Einleitung / Global Governance und Multilateralismus / Rechtsstaatlichkeit
Das tragische Erdbeben in Haiti, die zerstörerischen Überflutungen in Pakistan und die Finanzkrise haben uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, dass den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nur durch gemeinsames konzertiertes Handeln begegnet werden kann. Im Zentrum unseres Handelns müssen die Vereinten Nationen stehen. Sie sind im heutigen multilateralen System das Forum, das die höchste Legitimität genießt. Ihre Inklusivität ist ihr entscheidender Vorteil. Aber um ihre Wirksamkeit sicherstellen zu können, müssen wir dafür sorgen, dass dieser moralischen Autorität auch entsprechende Mechanismen und Ressourcen zur Seite gestellt werden.
Die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ist von fundamentaler Bedeutung. Grundlage für alle multilateralen Anstrengungen und Maßnahmen müssen klare und vorhersagbare Regeln sein, die gleichermaßen für alle Mitgliedsstaaten gelten. Aber nicht nur die Mitgliedsstaaten, sondern auch Männer und Frauen rund um den Erdball müssen darauf vertrauen können, dass die Vereinten Nationen in der Lage sind, die in der Charta gegebenen Versprechen Wirklichkeit werden zu lassen.
Es ist daher unerlässlich, dass die Vereinten Nationen mit anderen internationalen Akteuren zusammenarbeiten, um sich erfolgreich den komplexen Herausforderungen unserer heutigen Zeit zu stellen. Österreich und die Europäische Union stehen als verlässliche Partner der Vereinten Nationen bereit – und das in so breit gefächerten Bereichen wie Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe, Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit sowie der Förderung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte. In diesem Zusammenhang hoffen wir, dass unsere Initiative zur Schaffung von Modalitäten zur Beteiligung der EU in der Generalversammlung, die die im Vertrag von Lissabon enthaltenen Veränderungen widerspiegeln, bald angenommen wird. Dieser Schritt würde sehr zu einer weiteren Stärkung der produktiven Partnerschaft zwischen den VN und einer Organisation, die den in der Charta festgeschriebenen Prinzipien und Zielen voll verpflichtet ist, beitragen.
Als Sitzstaat des UNO-Hauptquartiers in Wien, ist Österreich stolz, einen Beitrag zur Arbeit der Vereinten Nationen leisten zu können und bietet Wien auch weiterhin als Plattform für Dialog und Zusammenarbeit an.
Good Governance ist unserer Ansicht nach ein integraler Bestandteil der Global Governance. Im Kampf der Vereinten Nationen gegen Korruption und das organisierte Verbrechen spielt das in Wien ansässige Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Verbrechensbekämpfung – das die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der internationalen Standards, wie der UN-Konvention gegen Korruption. – unterstützt, eine zentrale Rolle. Korruption hat massive negative Auswirkungen auf die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft zur Verringerung der Armut und stellt somit eine der großen Herausforderungen für die VN dar. Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Errichtung der Internationalen Anti-Korruptions-Akademie in Österreich, die erst kürzlich eröffnet wurde. Ziel dieser Einrichtung ist es, als Instrument für Forschung, Bildung und Ausbildung von Experten aus allen Bereichen, darunter Exekutivorgane, Richter und Staatsanwälte, zur Bewältigung dieser Herausforderung beizutragen.
Der Kampf gegen den Klimawandel ist eines der zentralen Themen des 21. Jahrhunderts. Mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der gesamten internationalen Gemeinschaft stellt er eine weitere Herausforderung dar. Wenn wir unser Ziel einer Begrenzung des globalen durchschnittlichen Temperaturanstiegs auf maximal zwei Grad Celsius und einer Trendumkehr beim Anstieg der Treibhausgasemissionen bis 2020 tatsächlich erreichen wollen, gilt es jetzt einen globalen Konsens zu schaffen. Obwohl die damit verbundenen Anstrengungen nicht unterschätzt werden dürfen, stellt der Kampf gegen den Klimawandel auch eine Chance dar. Denn er eröffnet uns die Möglichkeit gleichzeitig einen Rahmen für nachhaltiges, qualitativ hochwertiges Wachstum weltweit zu schaffen. Österreich hat sich verpflichtet, seinen Beitrag zu diesen Anstrengungen zu leisten.
Im Kampf gegen die Armut auf der Welt haben sich die Staats- und Regierungschefs diese Woche auf konkrete Maßnahmen geeinigt, um die Millennium-Entwicklungsziele wieder auf Kurs zu bringen. Wir sind daher aufgerufen, all unsere Kräfte zu mobilisieren, um dieser erneuerten Verpflichtung gerecht zu werden – ganz besonders im Hinblick auf die speziellen Bedürfnisse Afrikas. Denn nur durch ein gemeinsames Handeln der Regierungen der entwickelten und der Entwicklungsländer, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft wird es uns gelingen, unsere ehrgeizigen Ziele bis 2015 zu erreichen.
Herr Präsident,
Ich möchte nun auf eine der unmittelbarsten Bedrohungen für Frieden und Sicherheit zu sprechen kommen. In diesen Tagen richtet sich unsere Aufmerksamkeit auf die jüngst initiierten Direktgespräche zwischen Premierminister Netanyahu und Präsident Abbas. Wir begrüßen die führende Rolle und das Engagement von Präsident Obama, der diese Entwicklung erst möglich machte. Durch diese Gespräche werden die ersten konkreten Aussichten seit Jahren auf einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten eröffnet. Eine Einigung zwischen Israel und Palästina würde nicht nur das Leben der betroffenen Menschen radikal verbessern, sondern auch der Schlüssel zu mehr Stabilität in der Region und mehr Frieden in der Welt sein. Wir hoffen, dass sich beide Seiten ihrer enormen Verantwortung bewusst sind.
Der Prozess ist immer noch fragil. Wir sind der Ansicht, dass die Verlängerung des Siedlungsmoratoriums sowohl für eine positive Entwicklung der Gespräche als auch für die Schaffung eines Klimas, in dem Kernpunkte erfolgreich in Angriff genommen werden können, entscheidend ist. Genauso wichtig ist es aber auch, dass die von den palästinensischen Behörden unternommenen Anstrengungen zum Aufbau funktionierender Institutionen eines künftigen palästinensischen Staates dynamisch voranschreiten.
Denn schlussendlich liegt es an den Parteien, den Friedensprozess zu einem positiven Abschluss zu bringen – obwohl internationale Akteure, insbesondere die Mitglieder des Quartetts, dabei eine wichtige Rolle spielen. Als Mitglied der Europäischen Union steht Österreich bereit, seinen vollen Beitrag dazu zu leisten.
Um sicherzustellen, dass die Vereinten Nationen auch weiterhin eine zentrale Rolle im Bereich Global Governance spielen, müssen wir unsere Anstrengungen zur internen Reform der VN – und dazu gehört auch eine Reform des Sicherheitsrates – fortsetzen. Durch eine Erweiterung des Sicherheitsrates, die die heutigen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt, und eine Reform der Arbeitsweisen des Rates werden sowohl die Legitimität als auch die Akzeptanz seiner Entscheidungen erhöht.
Als gewähltes Mitglied des Sicherheitsrates nehmen wir mit großem Engagement an seiner Arbeit teil und tun unser Bestes um Effektivität und Transparenz zu fördern.
Die Anstrengungen zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung der UNO-Friedenssicherung, die ein essentielles Instrument zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen darstellt, sind signifikant. Vor dem Hintergrund beschränkter finanzieller wie auch personeller Ressourcen und der wachsenden Komplexität der friedenssichernden Operationen, haben die Vereinten Nationen eine Überprüfung des gesamten UN-Friedenssicherungssystem in Angriff genommen, um es an die Bedürfnisse und Erfordernisse des 21. Jahrhunderts anzupassen. In diesem Zusammenhang ist eine wirksame Überwachung und Überprüfung der Umsetzung der Mandate zur Friedenssicherung durch den Sicherheitsrat, der dabei in enger Zusammenarbeit mit den Polizei- und Truppenstellern, dem Sekretariat und den Missionen der VN tätig wird, von entscheidender Bedeutung. Österreich unterstützt die laufende Reform der Friedenssicherung voll und steht bereit, seine Rolle in einer erneuerten globalen Partnerschaft zur Friedenssicherung zu spielen.
Unsere Arbeiten müssen sich auch darauf konzentrieren, Friedenskonsolidierung unumkehrbar zu machen. Bei der Förderung von nachhaltigem Frieden kommt der UN-Kommission für Friedenskonsolidierung gemeinsam mit den Integrierten Büros der Vereinten Nationen zur Unterstützung der Friedenskonsolidierung eine entscheidende Rolle zu. Unter optimaler Nutzung der Architektur zur Friedenskonsolidierung kann dauerhafter Frieden durch das entschlossene Vorgehen und den politischen Willen des betroffenen Landes und die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft geschaffen werden. Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung erfordern einen integrierten Ansatz, daher wird ein verbessertes Zusammenspiel zwischen Sicherheitsrat und Kommission für Friedenskonsolidierung während des gesamten Konfliktzyklusses – wie diese Woche beim Sicherheitsratsgipfel bestätigt – von uns ausdrücklich unterstützt.
Da sich nicht nur die Art der Konflikte ändert, sondern auch das Handeln von nicht-staatlichen Akteuren zunimmt, stellt der Schutz der Zivilbevölkerung eine der Kernaufgaben im Rahmen vieler friedenserhaltender UNO-Missionen dar. Der wirksame Schutz der von Feindseligkeiten und Gewalt Betroffenen wurde zum Gradmesser für den Erfolg und die Glaubwürdigkeit von UNO-Missionen vor Ort und der Vereinten Nationen insgesamt. Im Rahmen der Bemühungen des Rates zum verbesserten Schutz der Zivilbevölkerung vor physischer Gewalt, Vertreibungen und Verletzung ihrer Rechte, wurde durch die im letzen November einstimmig angenommene Sicherheitsratsresolution 1894 ein wichtiger Schritt getan.
Doch in der Praxis hat die Resolution 1894 noch keinen vollen Niederschlag gefunden. Verstöße gegen das internationale humanitäre Recht und die Menschenrechte, wie auch Straffreiheit solcher Verbrechen stellen weiterhin eine große Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und dauerhaften Frieden nach Konflikten dar. Für Österreich ist die Sicherung des Schutzes der Zivilbevölkerung vorrangige Verantwortung des Staates, dazu gehört auch die glaubhafte Verfolgung jener, die für Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich zeichnen. In diesem Sinne unterstützen wir den Einsatz und die Förderung von Mechanismen, wie dem Internationalen Strafgerichtshof, Untersuchungskommissionen oder Expertengremien. Diese Instrumente sind als Ergänzung und Verstärkung jener Maßnahmen zu sehen, die auf nationaler Ebene zur Ahndung derartiger Verstöße umgesetzt werden. Dem Sicherheitsrat kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. In diesem Sinne hat Österreich auch die Sicherstellung der Umsetzung von Resolution 1894 zu einer der vorrangigsten Prioritäten seiner verbleibenden Zeit als Mitglied des Sicherheitsrats gemacht.
Desgleichen misst Österreich der Förderung der Rolle der Frau in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen höchste Bedeutung bei. Auch zehn Jahre nach der Annahme von Resolution 1325 zum Thema Frauen, Friede und Sicherheit orten wir hier immer noch große Diskrepanzen: Frauen sind in Friedensprozessen und Maßnahmen zur Beilegung von Konflikten weiterhin fast nicht präsent, und Verbrechen gegen Frauen bleiben all zu oft ungesühnt. Die jüngsten schockierenden Massenvergewaltigungen im östlichen Kongo führen uns den dringenden Handlungsbedarf einmal mehr vor Augen. Wir können es uns nicht leisten, diese Diskrepanzen einfach zu ignorieren. Der zehnte Jahrestag der Annahme von Resolution 1325 eröffnet uns die entscheidende Möglichkeit auf eine konsequentere Umsetzung und Förderung von Frauenthemen in allen Bereichen der internationalen Friedensbemühungen hinzuarbeiten. Diese Anstrengungen werden durch unsere Entwicklungszusammenarbeit voll unterstützt und mitgetragen.
Im Rahmen dieser Bemühungen stellt die Sicherheitsratsentscheidung zur Begründung von „UN Woman“ – die von Österreich ausdrücklich begrüßt wird – einen Meilenstein dar. „UN Woman“ wird die VN zu einem stärkeren und leistungsfähigeren Partner bei der Förderung von Frauen weltweit machen. Wir freuen uns darauf, bei der Verwirklichung unserer gemeinsamen Ziele mit Michele Bachelet zusammenzuarbeiten.
Kinder in bewaffneten Konflikten bedürfen des besonderen Schutzes. Die konkreten Fortschritte, die das System der VN im Kampf gegen schwere Kinderrechtsverletzungen sowie die Anwerbung und Rekrutierung von Kindersoldaten erzielt hat, erfüllen mich mit Genugtuung.
Österreich weist erneut auf die Schlüsselrolle hin, die die Vereinten Nationen im Zentrum unserer Anstrengungen im Kampf gegen den Terrorismus spielen. Wobei die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit Grundprinzipen sind, die es im Rahmen der Antiterror-Maßnahmen einzuhalten gilt. Als Vorsitz des Al-Kaida/Taliban-Sanktionsausschusses ist Österreich der Förderung eines ordnungsgemäßen Prozesses im Rahmen der Sanktionsregime des Rates verpflichtet. In diesem Sinne begrüßen wir die substantiellen Verbesserungen im Zusammenhang mit den Prozessen zur Aufnahme in die Liste bzw. Streichung von derselben, sowie die jüngst erfolgte Bestellung von Kimberly Prost zur zuständigen Ombudsfrau.
Österreichs Kandidatur für den Menschenrechtsrat für den Zeitraum 2011-2014 ist die logische Fortsetzung unserer langjährigen Arbeit und unseres Engagements – auch im Sicherheitsrat – für die Achtung der Menschenrechte. Dialog und Partnerschaften sind von entscheidender Bedeutung, wenn die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gegebenen Versprechen für alle Menschen rund um unseren Erdball Wirklichkeit werden sollen. Österreich arbeitet gemeinsam mit allen Akteuren konsequent darauf hin, die Schere zwischen den Standards und deren Umsetzung auf nationaler wie auch internationaler Ebene zu verringern.
Herr Präsident,
ich möchte meine Ausführungen gerne mit einigen erfreulichen Betrachtungen abschließen: Heuer waren zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder positive Entwicklungen im Bereich nukleare Abrüstung zu verzeichnen. Die neue Schwungkraft ging auf die erst vor einem Jahr angenommene Sicherheitsratsresolution 1887 zurück. Und obwohl noch viele Themen zur Lösung anstehen und unserer speziellen Aufmerksamkeit bedürfen, konnte das Ergebnis der Überprüfungskonferenz im Mai das Vertrauen in den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen wieder herstellen.
Zum ersten Mal konnte Einigung über einen umfassenden, auf alle drei Säulen des NPT abgestellten Aktionsplan erzielt werden – und ich darf betonen, dass Österreich sich geehrt fühlt, zu diesem Erfolg beigetragen zu haben.
Zum ersten Mal wurde das Ziel „atomwaffenfreie Welt” von allen Parteien angenommen, die sich somit verpflichtet haben letztendlich alle Arten von Atomwaffen zu eliminieren.
Zum ersten Mal wurden die katastrophalen humanitären Folgen, die der Einsatz derartiger Waffen mit sich bringt, anerkannt – das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines endgültigen, rechtlich bindenden Verbots von Atomwaffen durch eine Atomwaffenkonvention oder einen Rahmen von Rechtsinstrumenten.
Doch trotz der positiven Ergebnisse, die bei dieser Konferenz erzielt werden konnten, bleibt noch viel zu tun:
Der Aktionsplan muss umgesetzt werden. Die Nuklearwaffenstaaten – die ihrerseits zugesagt haben, in zahlreichen essentiellen Punkten aktiv zu werden und bis 2014 darüber zu berichten – müssen als gutes Beispiel vorangehen.
Die internationalen Abrüstungsstrukturen müssen reformiert werden. Ich möchte Generalsekretär Ban hier für seine diesbezügliche Initiative danken.
Abschließend darf ich betonen, dass wir von erfolgreichen Abrüstungsinitiativen lernen müssen. Hervorheben möchte ich auch, dass Österreich über das Inkrafttreten des Streumunitions-Übereinkommens letzen Monat hocherfreut ist. Diese Konvention ist ein positives Beispiel für realen Fortschritt, der durch die Zusammenarbeit von engagierten Regierungen, internationalen Organisationen und der Zivilgesellschaft erzielt werden kann.
Um ein derartiges Zusammenwirken auch im Nuklearbereich zu fördern, unterstützt Österreich die Gründung eines Kompetenzzentrums für Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung Anfang nächsten Jahres in Wien. Als Plattform für offene Diskussionen und unabhängiges Fachwissen, Überwachung und Interessensvertretung, soll dieses Zentrum die Verständigung und Zusammenarbeit aller Beteiligten fördern. Ich hoffe, dass es dadurch möglich sein wird, weitere Fortschritte in den Bereichen nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung zu erzielen.
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Damen und Herren!
Uns, die Vereinten Nationen, eint die gemeinsame Verantwortung zusammen Fortschritte zu erzielen, um so unser aller Ziel – Frieden, Sicherheit und Entwicklung für alle Menschen dieser Welt – Wirklichkeit werden zu lassen.
