Rede von Außenminister Dr. Michael Spindelegger beim Festakt "30 Jahre Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen"
Es gilt das gesprochene Wort.
30 Jahre Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen
27. November 2009, Bundeskanzleramt, Kongress- und Steinsaal
Eröffnungsansprache
Bundesminister Dr. Spindelegger
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Exzellenzen!
geschätzte Gäste,
meine Damen und Herren!
Es ist mir eine große Freude, zusammen mit der Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek diesen Festakt anlässlich des 30 Jahr-Jubiläums der Frauenrechtskonvention CEDAW zu eröffnen! CEDAW ist einer der am meist akzeptierten Menschenrechtsdokumente und die zentrale Referenz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen. Frauenrechte sind traditionell ein unverzichtbarer Eckstein unserer Außenpolitik. Es ist eine gute Gelegenheit die Entstehungsgeschichte und die konkrete Bedeutung der Konvention für Österreich und weltweit zu beleuchten. Ich bin daher Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek sehr dankbar, dass wir diesen Festakt heute gemeinsam begehen können.
Meine Damen und Herren,
Ich möchte in meinem Vortrag auf drei Punkte eingehen, die mir als Außenminister heute wesentlich erscheinen.
- Erstens: Ich möchte die spezielle Verbundenheit Österreichs zur Frauenrechtskonvention herausstreichen
- Zweitens: Ich möchte auf die Rolle der österreichischen Außenpolitik in Bezug auf die weltweite Geltung der Frauenrechte eingehen. In diesem Zusammenhang darf ich auf unsere Broschüre zu Frauenrechte hinweisen, die im Vorraum aufliegt und die darlegen soll, wie wir konkret Frauenrechte in unserer Arbeit umsetzen.
- Drittens geht es darum, dass wir trotz aller Fortschritte, die wir heute Revue passieren werden, auch weiterhin bekräftigen wollen, dass noch viel für den Schutz der Rechte der Frauen getan werden muss.
1. Österreich und CEDAW
Österreich ist der Frauenrechtskonvention in besonderer Weise verbunden. Wir haben sie 1982 ratifiziert. Nach Inkrafttreten der Konvention war Wien zunächst Sitz des durch die Konvention geschaffenen Komitees zur Überwachung der in der Konvention enthaltenen Bestimmungen. 1993 wurden in Wien im Abschlussdokument der Weltkonferenz für Menschenrechte erstmals Frauenrechte als integraler Bestandteil der international gültigen Menschenrechte festgeschrieben und der Grundstein für die Schaffung des Mandates einer Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen geschaffen. Auch das vor 10 Jahren angenommene Zusatzprotokoll zur Frauenrechtskonvention, das ein Individualbeschwerdeverfahren einführt, wurde unter österreichischem Vorsitz, einer österreichischen Diplomatin (Ges. Aloisia Wörgetter, dzt. Erstzugeteilte in Südafrika) verhandelt. Österreich hat dieses Protokoll 1999 ratifiziert.
2. Aktivitäten Österreichs
Wie eingangs erwähnt, der Schutz der Rechte der Frauen ist ein Schwerpunktthema des Außenministeriums und ernsthaftes Anliegen, dem wir uns in besonderer Weise verpflichtet fühlen. Wir setzen uns mit viel Engagement zu vielfältigen Themen in den verschiedenen Foren ein, sei es im Rahmen der UNO, der EU, sei es bilateral, sei es im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
Sicherheitsrat/Schutz der Zivilbevölkerung
Seit Beginn der österreichischen Mitgliedschaft im Sicherheitsrat haben wir die Rechtsstaatlichkeit und die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Kindern ins Zentrum unserer Arbeit gestellt. Dazu zählt unser Bemühen um besseren Schutz in bewaffneten Konflikten, Schutz vor sexueller Gewalt und um eine bessere Einbindung von Frauen in Friedensprozessen in Umsetzung der Resolution 1325 und deren Nachfolgeresolutionen.
Der Schutz der Zivilisten in bewaffneten Konflikten, insbesondere der Frauen und Kinder, ist mir dabei ein besonderes persönliches Anliegen. Unter meinen Vorsitz hat der Sicherheitsrat am 11. November die Resolution 1894 zum Schutz der Zivilbevölkerung angenommen. Diese Resolution ist ein konkreter Beitrag, um der Gewalt in bewaffneten Konflikten, und insbesondere auch der Gewalt gegen Frauen, klare rechtliche Schranken zu setzen. Konkret geht es uns um die systematische Berücksichtigung von Frauenanliegen bei der Erstellung oder Verlängerung von Mandaten für Friedenserhaltende Missionen, die Ausbildung für die Blauhelme sowie einen verbesserten Informationsfluss zwischen den einzelnen Akteuren innerhalb der UNO. Wir arbeiten mit Hochdruck auf den weiteren Follow-up betreffend der Umsetzung dieser bahnbrechenden Resolution hin.
Gewalt gegen Frauen/Menschenhandel
Auch und vor allem im Bereich Gewalt gegen Frauen stellt die Umsetzung auf nationaler Ebene die größte Herausforderung dar. Wir unterstützen die systemweite UNO-Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und haben dabei den Aufbau einer UN Datenbank zu Gewalt gegen Frauen mitfinanziert. Wir unterstützen zudem UNIFEM-Antigewaltfonds, durch den weltweit richtungweisende Projekte und Programme zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen finanziert werden. Auf EU- Ebene haben wir die Ausarbeitung von EU-Leitlinien zur Stärkung von Frauenrechten mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen initiiert. Als Mitglied der hierzu eingerichteten EU Task Force sind wir bemüht die konkrete Umsetzung voranzutreiben.
Auch im Bereich des Menschenhandels, insbesondere der Frauen und Mädchen setzen wir uns für einen opferbezogenen, menschenrechtlichen Ansatz ein. Mit der unter der Leitung des BMeiA eingerichteten Task Force Menschenhandel und einem Aktionsplan gegen Menschenhandel wurden wichtige Instrumente geschaffen, die den Schutz und die Unterstützung der Frauen zum Ziel haben.
Frauenrechte in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Wie setzen wir uns nun neben unseren politischen Aktivitäten für die konkrete Verbesserung der Situation der Frauen in der Welt ein? Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) richtet all ihre Projekte darauf aus, einen Beitrag zu Geschlechtergerechtigkeit zu leisten So fördert die OEZA etwa Frauenhäuser in Südosteuropa, Gesundheits- und Bildungsprojekte zur Eindämmung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Nahost und Afrika, die Stärkung der Rolle der Frau in der Konfliktprävention und Friedenssicherung oder wirtschaftliche Unternehmungen von Frauen in Mittelamerika. Eine Auswahl der vielen Aktivitäten, die die Austrian Development Agency umsetzt, finden Sie in der eingangs erwähnten Broschüre.
Meine Damen und Herren!
3. Ausblick
Ich möchte nun mit einem Ausblick auf die nächsten Schritte, die wir 2010 setzen werden, schließen.
Nächstes Jahr jährt sich zum zehnten Mal die Annahme von Resolution 1325, jener wegweisenden Resolution, von der ich bereits gesprochen habe, in der der Sicherheitsrat erstmals die Einbindung von Frauen als aktive Mitstreiterinnen in alle Phasen von Friedensprozessen forderte. Der Sicherheitsrat wird sich im Oktober 2010 auf Ministerebene treffen. Das ist eine wichtige Gelegenheit bisher Erreichtes zu analysieren und neue Wege für die Zukunft aufzuzeigen. Österreich tritt für eine verbesserte Umsetzung der Resolution ein und wird im Vorbereitungsprozess aktiv mit der UNO zusammenarbeiten. Wir unterstützen bereits jetzt das diesbezügliche UNIFEM-Programm und haben angeboten, ein Vorbereitungstreffen auf ExertInnenebene in Wien abzuhalten.
Im übrigen, was wir in diesem Zusammenhang konkret tun, können sie im Detail im zweiten Umsetzungsbericht zum nationalen Aktionsplan zur SR-Resolution 1325 nachlesen. Dieser wird demnächst nach Annahme durch den Ministerrat auf der BMeiA Homepage veröffentlicht.
Auf struktureller Ebene setzen uns im Bereich der UNO auch auf die rasche Zusammenführung der vier UNI Einheiten im Frauenrechtsbereich zu einer hochrangig im System verankerten „Composite Entity“ unter Leitung einer Untergeneralsekretärin ein. Wir glauben, dass eine solche Gender-Struktur einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Umsetzung von CEDAW und der Sicherheitsratsresolutionen zu Frauen, Frieden und Sicherheit leisten kann. Gemeinsam mit unseren Partnern in der EU setzten wir uns dafür ein, dass diese Reform so rasch wie möglich umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren!
Die CEDAW-Konvention ist dem Ziel einer universellen Gültigkeit in diesen 30 Jahren sehr nahe gekommen. Doch diese Erfolgsgeschichte trügt, denn zahlreiche Vertragsparteien haben Vorbehalte eingelegt, manche davon verstoßen auch gegen Ziel und Zweck des Vertrages. Österreich hat mehrfach Einspruch gegen derartige Vorbehalte erhoben und wird dies auch in Hinkunft tun.
Vor zwei Tagen fand der Internationale Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen statt, ein Tag, der seit Inkrafttreten der CEDAW-Konvention immer am 25. November begangen wird. CEDAW hat konkrete Fortschritte für Frauen gebracht. Dennoch wissen wir, dass wir noch mehr tun müssen. Unser aller fortgesetztes Engagement - vor allem der Männer - ist notwendig, um Frauen weltweit und in Österreich zur Durchsetzung der in CEDAW garantierten Rechte zu verhelfen.
Ich danke Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek für diese Initiative und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Verlauf dieser Veranstaltung und spannende Diskussionen!
Vielen Dank!
