ZIB 2-Interview mit Außenministerin Plassnik zum Vertrag von Lissabon
9. April 2008
Wolf Armin (ORF):
Danke, dass Sie nach dieser langen Parlamentsdebatte noch zu uns gekommen sind. Frau Außenminister, das Ö1-Mittagsjournal hat heute einige Abgeordnete im Parlament über den EU-Vertrag befragt, und da wurden selbst die einfachsten Fragen nicht oder falsch beantwortet. Wie ist das möglich, dass selbst die Abgeordneten, die diesen Vertrag heute beschlossen haben, nicht wissen was drinsteht?
Plassnik:
Das ist glaube ich keine zutreffende Feststellung, sondern was stimmt ist, dass wenn sich 27 Länder auf einen weiteren Schritt beim Zusammenwachsen dieses Europas einigen, das auch ein gewisses Ausmaß an Komplexität erfordert. Es muss jetzt nicht jeder deswegen ein Europarechtsprofessor werden. Wichtig ist, dass wir diesen Schritt heute, so wie es in der österreichischen Bundesverfassung vorgesehen ist, im österreichischen Parlament getan haben. Es war eine richtige Entscheidung, es war eine Entscheidung, die gut ist für Österreich.
Wolf Armin:
Aber vielleicht haben Wirtschaftskammerpräsident Leitl, den wir gerade gehört haben, und der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler doch recht, wenn sie sagen, die Regierung hat zu wenig informiert, wenn selbst die Abgeordneten ganz einfache Dinge nicht wissen?
Plassnik:
Herr Wolf, es ist eine Einladung und eine Aufforderung an uns alle, in der EU-Informationsarbeit besser zu werden. Ich wünsche mir, als Europaministerin ist das glaube ich auch nachvollziehbar, dass die Europäische Union, und die Themen der Europäischen Union, nicht nur im Streit, in der Auseinandersetzung, in der Polarisierung wahrgenommen werden, sondern dass wir uns mit diesen Dingen laufend beschäftigen. Denn es hilft schon - wir haben es während des österreichischen EU-Vorsitzes gesehen - dort hat sich das Meinungsspektrum eindeutig verbessert, dort haben die Menschen sich auch durch die Berichterstattung in den Medien besser informiert gefühlt. Von 14 Prozent im Oktober 2005, die sich schlecht oder nicht informiert gefühlt haben, auf drei Prozent im Mai 2006 - auch ein Beitrag der österreichischen Medien, des ORF, der Wirtschaftskammer selbstverständlich und all derer, die sich für Europa interessieren und engagieren.
Wolf Armin:
Und jetzt beim Vertrag war das offenbar weniger erfolgreich: 85 Prozent sagen sie fühlen sich zu wenig informiert, und eine wirklich große Informationskampagne gab es vor der Volksabstimmung 1994. Warum hat sich die Regierung diesmal die Gelegenheit entgehen lassen, mit einer Volksabstimmung um das Vertrauen der Bürger für diesen Vertrag zu werben?
Plassnik:
Wir haben uns nicht eine Volksabstimmung entgehen lassen, wir haben auch nicht eine Volksabstimmung verweigert. Wir haben uns an die österreichische Bundesverfassung gehalten.
Wolf Armin:
Die hätte die ja nicht unmöglich gemacht.
Plassnik:
Ich habe immer gesagt, dass ich aus europapolitischen Gründen gegen einen Fleckerlteppich von Referenden bin. Daher setzen wir Österreicher uns im Rahmen der Europäischen Union seit geraumer Zeit dafür ein, dass es ein europaweites Referendum gibt - vielleicht wird es das eines Tages auch geben.
Wolf Armin:
Aber die Verfassung hätte eine Volksabstimmung nicht verboten.
Plassnik:
Noch einmal: Es wurde niemandem eine Volksabstimmung verweigert. Das österreichische Parlament hat heute seine verfassungsmäßigen Befugnisse selbstbewusst wahrgenommen. Wir haben eine gute, inhaltsreiche, durchaus auch spannungsreiche Debatte erlebt. So ist es zu machen, so wurde es gemacht, so wird es in 26 anderen Staaten der Europäischen Union gemacht. Ein Fleckerlteppich an Referenden hilft uns nicht.
Wolf Armin:
Vielleicht können Sie mir aber erklären, warum es bei diesem wichtigen Vertrag, der Österreich sehr direkt betrifft und für Österreich viele Auswirkungen hat, keine Volksabstimmung gibt, Sie aber gleichzeitig schon lange angekündigt haben, bei einem eventuellen EU-Beitritt der Türkei eine Volksabstimmung zu machen.
Plassnik:
Herr Wolf, wir haben das schon einige Male durchargumentiert. Die Argumentation hat sich nicht geändert. Genau wie die Vorläufer des heutigen Vertrages, des Reformvertrages, der heute im österreichischen Parlament von den gewählten Volksvertretern beschlossen worden ist, wurde auch dieser Vertrag entsprechend den Regeln der Bundesverfassung genehmigt. Wir haben hier in den letzten Jahren sicherlich auch einen Lernprozess erlebt. Ich habe versucht, das Ihnen und denjenigen, mit denen ich diskutiert habe, nahe zu bringen: Ein Fleckerlteppich nützt niemandem.
Wolf Armin:
Könnten Sie meine Frage beantworten Frau Minister - was ist der Unterschied zur Türkei?
Plassnik:
...in einer ganz anderen Perspektive. Wir, Österreich, haben uns hier ganz besonders eingebracht. Ich kann mich sehr gut an Klosterneuburg erinnern. Wir haben damals die Außenminister zusammengeholt und für die Europäische Union einen Fahrplan festgelegt. Wir werden diesen Fahrplan auch entsprechend einhalten können, die nächste Wahl zum Europäischen Parlament wird bereits auf Basis dieser neuen Rechtsgrundlage stattfinden.
Wolf Armin:
Frau Minister ich kenne mich jetzt leider gerade überhaupt nicht aus, und habe Sie jetzt leider nicht verstanden. Was ist der Unterschied zur Türkei, warum gibt es dort dann schon eine Volksabstimmung in Österreich, das wird ja auch ein europapolitischer Fleckerlteppich?
Plassnik:
Weil Sie in der Frage einen breiten innenpolitischen Konsens in Österreich haben: Wird es eines Tages, wenn ein Verhandlungsergebnis vorliegt, eine Volksabstimmung geben oder nicht? Zu dieser politischen Haltung haben sich einige Parteien in Österreich verpflichtet, darunter auch die Österreichische Volkspartei. Und das ist eine politische Entscheidung, die so zu respektieren ist. Sie ist in diesem Fall anders ausgegangen. Ich habe versucht es Ihnen entsprechend nahe zu bringen, Sie können anderer Meinung sein, aber es ändert nichts daran: Verfassungsmäßig wurde dieser Vertrag heute genehmigt, und das ist der wichtige Schritt.
