Versammlung der Europa-Union in Burghausen am 29. April 2005
02.05.2005
Versammlung der Europa-Union in Burghausen am 29. April 2005
Rede von
Dr. Ursula Plassnik
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
der Republik Österreich
Burghausen, am 29.April 2005
Liebe Mitglieder der Europa-Union,
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Danke für die Einladung nach Burghausen!
Ich bin sehr gerne zu Ihnen gekommen, da es mir als Außen- und Europaministerin stets ein großes Anliegen ist, Europa den Bürgern näher zu bringen.
Europäische Organisationen wie die Europa Union sind ein unschätzbarer Beitrag dazu, Europa greifbarer und bürgernäher zu machen. Sie tragen "gelebtes Europa" in die Haushalte und in die Familien. Nicht nur die Regierungen, auch die Europäische Integration ist auf Ihre Aktivitäten, Ihre Unterstützung angewiesen. Jetzt, in der Phase der Ratifizierung der Europäischen Verfassung, gilt es wieder gemeinsam besondere Anstrengungen zu erbringen.
Die Europa-Union hat lange vor dem Verfassungskonvent eine föderale Verfassung gefordert, welche die komplizierten Gemeinschaftsverträge ablösen soll. Die Europa- Union war aber auch ein Pionier für einen verbindlichen Katalog gemeinsamer Grund- und Menschenrechte.
Ich danke Ihnen für diese Vorreiter- und Vordenkerrolle.
Ich komme aber auch als Nachbarin gerne zu Ihnen. Vor zwei Tagen habe ich in einer Grundsatzrede in Wien, die Nachbarschaftspolitik als ganz besonderen Schwerpunkt österreichischer Außenpolitik hervorgehoben.
Die Nachbarschaftspolitik zwischen Österreich und Bayern ist vielleicht das beste konkrete Beispiel, das beste Vorbild für eine solche Politik.
1. Österreich und Bayern
Österreich und Bayern sind seit Jahrhunderten durch enge und tiefe freundschaftliche Beziehungen miteinander verbunden.
Österreich verbindet mit Bayern eine ähnliche Mentalität, eine ähnliche Kultur, ähnliche Dialekte und Bräuche. Wie sie sehen haben wir viele Gemeinsamkeiten: Von den traditionellen Lederhosen und Dirndlkleidern bis hin zum modernen Hi-Tec Dieselmotor aus Österreich, der im bayrischen BMW läuft.
Wir haben aber auch Abseits der Klischees ähnliche politische und wirtschaftliche Interessen. Wie wahrscheinlich nicht hinlänglich bekannt ist: Das Handelsvolumen Österreichs allein mit Bayern ist mit mehr als 10,8 Mrd. - an Exporten und 9,2 Mrd. - an Importen größer als das österreichische Handelsvolumen mit Italien und Frankreich zusammengenommen!
Es ist mir daher eine Freude, mit Ihnen heute einige grundsätzliche Überlegungen zur Verfassung und künftigen Entwicklung der Europäischen Union zu teilen.
Eine Verfassung, die ich als eine meiner ersten Amtshandlungen als neue österreichische Außenministerin am 29. Oktober letzten Jahres in Rom unterzeichnen konnte. Die feierlich gehaltene Zeremonie fand im Campidoglio Palast statt, wo Deutschland und die fünf anderen Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl am 25. März 1957 einst die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft unterzeichnet haben.
2. Historische Dimension der Verfassung
Dieser Verfassungsvertrag verdient die Bezeichnung "historisch" - noch nie in der Geschichte Europas hat es eine gemeinsame Verfassung für 25 - ab 2007 hoffentlich 27 - Mitgliedsstaaten gegeben.
Der Verfassungsvertrag hat auch als erstes großes gemeinsames Projekt der erweiterten Union eine außerordentliche Symbolkraft.
Sowohl im Verfassungskonvent, als auch in der Regierungskonferenz waren ja bereits neben den alten Mitgliedsstaaten auch die Beitrittskandidaten als gleichberechtigte Partner in die Beratungen und Entscheidungen einbezogen.
Übermorgen, am 1. Mai feiert das wiedervereinigte Europa seinen ersten Geburtstag. Seit nun fast einem Jahr sitzen 10 neue Mitgliedsstaaten gleichberechtigt am Tisch und gestalten die Union mit.
Dazu braucht es aber auch Spielregeln - ein gut ausbalanciertes Regelwerk. Die derzeit geltenden Spielregeln - in Form des Vertrages von Nizza haben nur die institutionellen Mindestvoraussetzungen für eine Erweiterung auf 27 Mitgliedsstaaten geschaffen.
Mit der Verfassung passen wir diese Spielregeln auch an die politische Realität der erweiterten Union an. Die erweiterte EU braucht den Verfassungsvertrag, damit sie auf längere Dauer effizient funktionieren kann, ohne dass dabei Transparenz sowie demokratische und gerichtliche Kontrolle auf der Strecke bleiben.
Allein das Zustandekommen der neuen Verfassung war ein vollkommen neuer Prozess. Mittels eines Verfassungskonvents - bestehend aus Mitgliedern der nationalen Parlamente, dem europäischen Parlament, den Regierungen, europäischen Interessensvertretungen und der Kommission - wurde das Fundament der EU reformiert.
Das Wort "Verfassung" war dabei anfangs noch eher gemieden worden. Die Arbeiten des Konvents entwickelten jedoch bald eine Eigendynamik:
Nach langen Beratungen legte der Präsident des Konvents Valéry Giscard d’Estaing am 10. Juli 2003 den Staats- und Regierungschefs - nicht bloß die Reform des EU-Vertrages, sondern einen echten europäischen Verfassungsentwurf vor.
Dieser Vorschlag wurde - gemäß derzeitigem EU Recht - an die Regierungskonferenz weitergeleitet, die diesen Vorschlag nur in wenigen Teilbereichen überarbeitet und verändert hat.
3. Fahrplan
Am 18. Juni 2004 einigten sich schließlich die Staats- und Regierungschefs aus mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten auf die neue Verfassung.
Es war wahrlich keine leichte Geburt. Aber die Anstrengungen haben sich gelohnt. Die Verfassung ist ein schwieriger und mühsamer Kompromiss zwischen großen und kleinen Staaten. Die Rechte der kleinen und mittelgroßen Staaten bleiben gewahrt.
Der Verfassungsvertrag bedeutet keinen radikalen Bruch mit der bisherigen Europäischen Union. Sie ist keine spektakuläre Neuerfindung der Europäischen Integration, sondern eine Weiterentwicklung der Union, die die tragenden Grundprinzipien der EU und das institutionelle Zusammenwirken unverändert lässt. Es geht nicht darum das Rad völlig neu zu erfinden, sondern es zu verbessern, anzupassen und weiter zu entwickeln.
Wir alle wissen, dass dieser Verfassungsvertrag nur in Kraft treten kann, wenn ihn ALLE Mitgliedstaaten ratifizieren. In fünf Mitgliedstaaten - Litauen, Ungarn, Slowenien, Italien, Griechenland - haben die Parlamente bereits ihre Zustimmung gegeben. In Spanien hat die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in einem Referendum zugestimmt. Die Zustimmung des spanischen Senats ist noch ausständig.
Österreich geht, ebenso wie Sie hier in Deutschland, den Weg der parlamentarischen Ratifikation. Österreich wird am 11. Mai im Nationalrat die Verfassung ratifizieren - Deutschland wird tags darauf am 12.Mai im Bundestag über die Verfassung abstimmen. Am 25. Mai wird sich österreichische Bundesrat mit der Verfassung befassen - in Deutschland steht die Ratifizierung der Verfassung am 27. Mai im Bundestag an. Sowohl bei ihnen in Deutschland als auch in Österreich ist in beiden Kammern jeweils eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
Auf Ausschussebene fand im österreichischen Nationalrat bereits gestern eine Debatte statt, bei der auch Experten geladen waren. Es war ein sehr schöner Erfolg, dass der Ausschuss die Verfassung dann einstimmig annahm.
Sofern alle Ratifikationshürden und Referenden bewältigt werden, wird dieses gemeinsame Vertragswerk im Jahr 2007 in Kraft treten, wobei einige institutionelle Bestimmungen zum Europäischen Parlament, Rat bzw. Kommission erst 2009 bzw. 2014 in Kraft treten werden.
4. Referendum in Frankreich
Dennoch ist nicht zu leugnen, dass nun die Stimmungslage in einigen Staaten, in denen noch Referenden bevorstehen, Anlass zur Sorge gibt.
Droht die europäische Integration am Votum eines Mitgliedsstaates zu scheitern? Den Referenden in Frankreich - genau heute in einem Monat - am 29.Mai - und in den Niederlanden am 1. Juni kommt sicher eine wegweisende Rolle zu.
Ich sehe der Entscheidung Frankreichs über den Verfassungsvertrag mit Zuversicht entgegen. Ich kenne und schätze die französische Freude an pointierten Diskussionen. Aber ich bin auch überzeugt, dass die Französinnen und Franzosen, die ja historisch gesehen den Verfassungsgedanken im europäischen Bewusstsein verankert haben, diesem ersten Werk des wiedervereinigten Europa ihre Zustimmung erteilen werden.
5. Inhalt der Verfassung
Das Motto der Verfassung lautet: "In Vielfalt geeint". Für einen Amerikaner liegt es auf der Hand, dass diese Vielfalt das konstitutive Element Europas ist: An jeder Ecke Europas wird eine andere Sprache gesprochen, gibt es andere Bräuche und Mentalitäten, sehen Landschaft und Häuser anders aus. Mehr noch: das sind nicht bloß Unterschiede zwischen Nationalstaaten, sondern auch Unterschiede innerhalb der Nationalstaaten. Die Vielfalt und Buntheit Europas sollen aufrechterhalten werden - sie ist eine Stärke Europas. Diese Vielfalt hat eben auch Ihren Preis, wenn man an die Kosten für Übersetzungen und Verdolmetschung denkt, aber das muss es uns wert sein.
Man ist eben nicht nur Deutscher, sondern auch Sachse, Bayer oder Schwabe. Wir alle, ich als Kärntnerin, sie als Bayern, leben mit mehrfachen Identitäten - die europäische Identität gehört jetzt einfach dazu!
Generell sind heute Identitäten freier wählbar als je zuvor, und sie können sich auch rascher ändern. Sind daher mit einem Ansteigen von multiplen Identitäten konfrontiert.
Kaum eine Gruppe erlebt diese multiplen Identitäten heute derart stark wie die Jugend. Der Verlust von Sicherheiten, wie es sie früher gab, hat dazu geführt, dass sich die Jugendlichen heute ihre Orientierung mehr denn je selbst suchen müssen - und dies auch tun. Sie suchen aktiv Orientierungspunkte und bauen "Patchwork-Identitäten".
Es liegt wohl an der größeren Offenheit für neue Konzepte, dass sich Jugendliche überdurchschnittlich stark für die europäische Integration interessieren. Und auch was die Frage nach der Identität betrifft, denken die Jugendlichen europäischer als die Gesamtbevölkerung: In meinem Land fühlt sich heute die Mehrzahl der 15-25jährigen zugleich als Österreicher und Europäer, und nur 39% sehen sich exklusiv als Österreicher.
Die Grundanliegen der europäischen Verfassung - Frieden, Freiheit, Innovationsbereitschaft, Solidarität, verantwortungsvoller Umgang mit den natürlichen Ressourcen, Respekt vor der Vielfalt dieses Kontinents - sind auch Grundanliegen der Jugendlichen.
Und doch redet man aneinander vorbei. Die Jugend versteht die Sprache der EU oft nicht, und die EU hört zu wenig auf die Jugend. In einer Eurobarometer-Umfrage dazu geben 57% der Jugendlichen an, dass die EU zu unübersichtlich arbeitet, und 80% wünschen sich, dass in den Schulen mehr über die EU gelehrt werden soll. Es wäre also dringend an der Zeit, die Diskurse der Jugend und der EU, die derzeit parallel nebeneinander herlaufen, zusammenzuführen. Auch dazu leistet die Europäische Verfassung einen Beitrag.
Denn der Europäische Traum wird in der nächsten Etappe von der Jugend konkret zu definieren sein: ihre Wünsche und ihre Erfahrungen werden den Horizont des großen Friedens- und Einigungswerkes bestimmen.
Die europäische Jugend - insbesondere Jugendorganisationen, wie beispielsweise die Jungen Europäischen Föderalisten - erfährt Europa lebensnah und gestaltet es aktiv mit. Staatsgrenzen sind keine Barrieren mehr. Von Vilnius bis Lissabon - von Dublin bis Warschau - ein gelebtes, erlebtes und freies Europa.
Austauschprogramme und Mobilität in Beruf und Alltag helfen diese Grenzen in den Köpfen zu beseitigen und fördern dieses europäische Gemeinschaftsgefühl.
6. Was ist die Verfassung konkret?
Es wird klargestellt, dass alle nicht ausdrücklich der EU übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten bleiben. Die Mitgliedstaaten sind und bleiben die Herren der Verfassung.
Der Verfassungsvertrag bringt uns daher keineswegs unter das Joch eines europäischen Superstaats. Den Regionen und Gemeinden kommt in der europäischen Architektur eine besondere Rolle zu.
Die Verfassung entspricht dem föderalen Ansatz, den die Europa-Union seit Jahrzehnten fordert.
Werte
In der Verfassung bekennen sich die 25 Mitgliedsstaaten zu gemeinsamen Werten und Zielen. Diese stellen den Menschen, seine Rechte, den gesellschaftlichen Wohlstand und die Umwelt in den Vordergrund.
Gemeinsame Werte sind neben den europäischen Grundwerten, der Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit beispielsweise auch die Gleichstellung von Mann und Frau, sowie die Achtung der Menschenwürde.
Diese Werte kommen in einem Gesellschaftsmodell zum Ausdruck, das von Pluralismus, Toleranz, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung, Solidarität und Gleichheit von Frauen und Männern gekennzeichnet ist.
Ziele
Die Europäische Union hat sich mit der Verfassung auch hohe Ziele gesteckt. Beispielhaft möchte ich die Bekämpfung der Armut, den Schutz der Rechte des Kindes, die Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und die Vollbeschäftigung erwähnen.
Aus diesen Zielen ergibt sich ein klares europäisches Bekenntnis:
- zu einer aktiven Friedenspolitik und
- zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung
- ein Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft - aber auch
- zum europäischen Wirtschafts- und Sozialmodell,
- zum nachhaltigen Umweltschutz und
- zur sprachlichen und kulturellen Vielfalt Europas.
Diese Ziele müssen miteinander in Einklang gebracht werden und spiegeln das europäische Wirtschafts- und Sozialmodel wieder.
Grundrechte -Besserer Rechtsschutz
Es ist gelungen die Charta der Grundrechte in die Verfassung der Europäischen Union aufzunehmen. Roman Herzog hat sie als Präsident des Grundrechtekonvents maßgeblich mitgestaltet. Die Grundrechtecharta ist unverändert - als Teil II - in die Verfassung übernommen worden.
Sowohl der Schutz der Rechte der Minderheiten, der Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern, als auch ein generelles Gebot der Nichtdiskriminierung findet ausdrückliche Erwähnung. Festgehalten wird außerdem der Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Gleiche Rechte und Pflichten sind für ein solidarisches und geordnetes Zusammenleben unerlässlich.
Die Grundrechtscharta enthält auch das Verbot der Todesstrafe, das Recht auf Bildung und Meinungsfreiheit, ebenso wie das Verbot der Kinderarbeit.
Diese Grund- und Menschenrechte sind nicht nur Lippenbekenntnisse - sie sind rechtlich verbindlich. Jeder europäische Bürger kann sich auf sie berufen.
Die Verfassung erleichtert auch die Voraussetzungen für Individualklagen an den Europäischen Gerichtshof. Jeder Bürger kann sich nun an direkt an den Europäischen Gerichtshof wenden, wenn er sich auf nationaler Ebene ungerecht behandelt fühlt!
Demokratie - Europäische Bürgerinitiative
Die Verfassung bedeutet: Mehr Demokratie. Konkret - stärkt sie die Rolle des Europäischen Parlaments, dessen Mitglieder von den europäischen Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt werden. Es wird zum gleichberechtigten Mitgesetzgebungsorgan, was bedeutet, dass nahezu alle - Experten sprechen von 95% - europäischen Gesetze vom Europäischen Parlament mitentschieden werden.
Die Verfassung bedeutet auch mehr Transparenz da der Rat bei der Beratung und Entscheidung über Europäische Gesetzgebungsakte erstmals öffentlich tagen wird. Sie können die Beschlüsse auf europäischer Ebene live im Fernsehn oder Radio mitverfolgen.
Lesen sie die Verfassung. Wenngleich es auch ein etwa spröder Text ist - sie wird sicherlich kein Bestseller werden - aber ein sehr interessantes Regelwerk.
Das System der doppelten Mehrheit - 55% der Staaten und 65% der Unionsbevölkerung - ersetzt das komplizierte System der Beschlussfassung von Nizza. Derzeit sind für die qualifizierte Mehrheit im Rat von 232 von 321 Stimmen bei einer Sperrminorität 90 Stimmen - sowie 13 Staaten und 62 % Bevölkerung notwendig.
Durch die Ausdehnung von Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit wird die Union künftig effizienter agieren können. Notwendige Entscheidungen können schnell und effizient getroffen werden.
Ein Novum ist die Möglichkeit einer europäischen Bürgerinitiative.
Die Verfassung verleiht Bürgerinitiativen mit mehr als 1 Million Unterschriften aus mehreren Mitgliedsstaaten europarechtlichen Status. Solche Bürgerinitiativen können beispielsweise von der Kommission verlangen, zu wichtigen Themen entsprechende Europäische Gesetze auszuarbeiten. Dies sind völlig neue Elemente direkter Demokratie, welche es bisher nie in dieser Form gab.
Das neue System führt einerseits zu einer rechtlichen und politischen Stärkung der nationalen Parlamente. Die Europäische Kommission übermittelt alle ihre Vorschläge für Gesetzgebungsakte zeitgleich auch den nationalen Parlamenten. Legislative Entschließungen des Europäischen Parlaments und gemeinsame Standpunkte des Rates müssen den nationalen Parlamenten unverzüglich vorgelegt werden. Sieht ein Drittel der nationalen Parlamente das Subsidiaritäts- oder Verhältnismäßigkeitsprinzip als verletzt an, hat die Kommission ihren Vorschlag einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Auch ein Gang zum Europäischen Gerichtshof ist möglich.
Kommunale und Regionale Selbstverwaltung
Ausdrücklich verankert ist auch die Achtung der nationalen Identität. Demnach darf die Union nicht in die grundlegenden politischen und verfassungsrechtlichen Strukturen der Mitgliedsstaaten eingreifen.
Am Prinzip der Gleichheit der Mitgliedsstaaten wird ebenso festgehalten wie an der regionalen und lokalen Selbstverwaltung. Das heißt beispielsweise, dass die Gemeinden auch künftig über bestimmte Dienste, wie Müllabfuhr oder die Wasserversorgung - die so genannte Daseinsvorsorge - selbst entscheiden können.
Zuständigkeiten
Eine klarere Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedsstaaten war ein Hauptanliegen der föderalistisch strukturierten Mitgliedsstaaten Österreich, Deutschland und Belgien. Die Kompetenztypen sind ausdrücklich und abschließend in der Verfassung angeführt.
Es gibt in Zukunft, je nach Politikbereich unterschiedliche Arten der Zuständigkeiten:
- die alleinige, oder ausschließliche Zuständigkeit der EU, etwa im Bereich der Zollunion oder der gemeinsamen Handelspolitik
- eine geteilte Zuständigkeit, etwa bei Fragen der Umwelt, des Konsumentenschutzes und des Binnenmarktes
- oder eine ergänzende und koordinierende Zuständigkeit der EU, etwa im Bereich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, des Tourismus, der Bildung und Fragen der Kultur.
Der Verfassungsvertrag stellt die Kompetenzübertragung jedoch grundsätzlich unter die Bedingung, dass europaweite Regelungen mit einem nachweisbaren Mehrwert gegenüber nationalen Regelungen verbunden sein müssen. Die EU soll nur so weit, wie unbedingt nötig in die Autonomie der einzelnen Staaten bzw. den regionalen Gebietskörperschaften eingreifen. Dieses Subsidiaritätsprinzip ist Ihnen, in Bayern, aber auch uns in Österreich, mit unserer föderalen Struktur, besonders wichtig.
Verfahren
Die Zahl der Beschlussverfahren für europäische Gesetze wird auf vier begrenzt: Das Verfahren der Mitentscheidung - wo Rat und Europäisches Parlament gemeinsam entscheiden - wird zum Regelfall.
Das Europäische Parlament wird dadurch - wie bereits erwähnt - zum gleichberechtigten Mitgesetzgeber.
Nur in Ausnahmefällen kommen die Verfahren der Anhörung und der Zustimmung sowie eine alleinige Beschlussfassung durch den Rat alleine - zur Anwendung.
Der Europäische Außenminister
Europa muss sich auch außenpolitisch stärker profilieren und seine politischen Interessen nach außen vertreten. Mit dem künftigen Europäischen Außenminister erhält die Welt einen europäischen Ansprechpartner - statt 25 - für auswärtige Angelegenheiten.
Europa spricht mit einer Stimme, wodurch die Interessen der europäischen Bürger auf der internationalen weltpolitischen Bühne künftig besser wahrgenommen werden können. Der einstige amerikanische Außenminister Henry Kissinger klagte immer, es gäbe keine europäische Telefonnummer, die er anrufen könnte. Mit der Verfassung haben wir diese Nummer.
Mit dem Hohen Vertreter der Gemeinsamen Außenpolitik Javier Solana und mit der Außenkommissarin Benita Fererro-Waldner hat die EU eine gute Außenvertretung. Die Europäische Kommission unterhält bereits jetzt 128 Vertretungsbehörden in aller Welt.
7. Europa konkret
Am deutlichsten spürbar wird das neue Europa im Alltag wohl an den Hindernissen, die es beseitigt hat, an all dem, was es nicht mehr - oder nur mehr ausnahmsweise - gibt:
- Passkontrollen
- Zollformalitäten
- Handelsbarrieren
- Geldwechsel, aber auch
- Monopole in Energie, Telekommunikation, Verkehr
all das gehört der Vergangenheit an.
Als Österreicher haben wir die Zeit vor dem Beitritt zur Europäischen Union in lebhafter Erinnerung. Die Veränderungen durch den EU Beitritt sind noch präsent.
Eine nüchterne Bilanz verlangt aber auch den wachen Blick auf das Nichterreichte, auf die Frustrationen und auf diejenigen, die sich - in Deutschland, Österreich und Europa - als Verlierer fühlen. Die EU hat nicht für jeden nur Sonnenseiten. In 10 Jahren haben wir uns umstellen,´ auf viel Gewohntes verzichten ´ und viel Neues annehmen müssen. Ob es die Belastung durch den Transit-Verkehr oder der mangelnde Fortschritt bei nuklearen Sicherheitsstandards ist, ob es das Misstrauen gegenüber den europäischen Bürokratien und schwer nachvollziehbaren Entscheidungen ist, oder ganz generell das Gefühl der Machtlosigkeit - die Europafreude mischt sich mit erheblicher Europaskepsis.
Dagegen gibt es kein Patentrezept. Europa muss Tag für Tag von neuem erklärt, begründet und damit auch erkämpft werden. "Europa" - heißt für Sie und uns alle mehr Auswahl, weniger Hindernisse und bessere Chancen.
Am wichtigsten sind nicht die Wirtschaftsbilanzen, auch nicht Stimmungsbilder, sondern diese praktische Arbeit am Friedensprojekt Europa.
Wir dürfen heute das Friedensprojekt Europa mitentwickeln. Wir dürfen in einem wiedervereinigten Europa leben. Unsere Generation hat den Eisernen Vorhang durchschnitten, und wir arbeiten aktiv an seiner vollständigen Überwindung - in der Wirtschaft, zwischen den Menschen.
Endete die Europäische Union bis 1994 noch bei Ihnen am hier am Inn, so wird die EU in wahrscheinlich 20 Monaten am Donaudelta enden.
Erst am Montag habe ich in Luxemburg - gemeinsam mit meinen europäischen Ministerkollegen den Beitrittsvertrag mit Rumänien und Bulgarien unterzeichnet. Wir haben dabei dem "Good afternoon, Europe" des rumänischen Präsidenten Bǎsescu mit einem herzlichen "Willkommen in der Europäischen Union" geantwortet. Diese erweiterte Europäische Union soll uns keine Angst machen. Es liegt im Interesse aller, dass in Europa gemeinsame Rechtsregeln gelten.
Gestatten Sie mich darauf hinzuweisen, dass dieser Schritt ganz Konkret auch für Burghausen von Bedeutung ist: Die OMV, hier ja nicht ganz unbekannt, hat die bisher größte Auslandsinvestition in Rumänien getätigt.
Für die Zukunft dieses Unternehmens und hunderter anderer Unternehmen ist der EU-Beitritt dieser beiden Staaten eine Absicherung ihrer Investitionen.
Aber es ist nicht die Wirtschaft alleine: Das Friedensprojekt Europa muss weiter gehen.
Wir alle hoffen, dass die gewaltsamen Konflikte, im westlichen Balkan - zuletzt vor 5 Jahren - auch wirklich die letzten auf europäischem Boden waren.
Beispielsweise wird derzeit an einer Machbarkeitsstudie für ein Stabilitäts- und Assoziationsabkommen für Serbien und Montenegro gearbeitet. Diese Länder des so genannten Westbalkans sind mit großen Problemen konfrontiert und haben - geographisch eingebettet zwischen EU-Mitgliedsstaaten - keine vernünftige Alternative zu einer europäischen Integration. Dies auch im Hinblick auf den 10. Jahrestag von Srebrenica.
Wir werden den von Krieg und Zerstörung geprüften Ländern des Westbalkans Partner sein auf ihrem Weg in die europäische Integration. Europa darf sich jetzt nicht selbstzufrieden zurücklehnen. Die Europäische Union muss seine spezifische Verantwortung in Europa und der Welt wahrnehmen.
Wie sie sehen, übernimmt Europa zunehmend Verantwortung in der Welt. Sei es in der unmittelbaren Nachbarschaft, etwa am Westbalkan, im Mittelmeerraum, im Osten des Kontinents, aber auch in der Dritten Welt: Niemand hat eine breitere Palette von Werkzeugen als die Europäische Union: Handelsabkommen, Entwicklungshilfe, humanitäre und Katastrophenhilfe, aber auch Unterstützung beim Aufbau der Demokratie und moderner staatlicher Strukturen.
Das - meine Damen und Herren - ist das große europäische Friedenswerk, ganz konkret.
Die Verfassung ist auch notwendig, damit in Zukunft Ressourcen und Energie für die anstehenden europäische Probleme frei werden. Die Probleme von heute lassen sich immer weniger nur auf regionaler und nationaler Ebene lösen. Terrorismus, die dunklen Seiten der Globalisierung, Migration, Arbeitslosigkeit oder die wirtschaftliche Entwicklung erfordern rasche europäische Antworten.
8. Erwartet uns jetzt ein perfektes Europa?
Nein. Europa ist nicht perfekt; die Verfassung ist es auch nicht; aber wer kann das schon von sich behaupten. Gerade der Verfassungsvertrag ist ein kleiner Schritt, dieses Europa perfekter und auch moderner zu machen.
Die Bürger Europas wissen ganz genau, was sie nicht wollen: Zentralismus, Einheitsbrei, Regulierungswut, sture Bürokratie, Verwaltung statt Verantwortung.
Auf der anderen Seite soll die Verfassung auch helfen, eine gewisse Entfremdung der europäischen Bürgerinnen und Bürger vom europäischen Integrationsprojekt aufzuhalten. Europa wird transparenter und verständlicher. Für Sie - für uns alle - wird eine klarere und einfacher zu durchschauende Struktur geschaffen werden.
Wir werden damit ein "Grundgesetz für Europa" haben.
Denn das Angebot Europas an uns selbst und an unsere Partner in der Welt ist unverändert wirksam:
- Friedenssicherung
- Die Arbeit am europäischen Wirtschafts- und Sozialmodell
- Respekt vor der Vielfalt und
- Freude an der europäischen Buntheit!
9. Wir haben nur diese eine Verfassung
Wir haben nicht die Wahl zwischen diesem und einem noch besseren Verfassungsvertrag. Wir haben nur die Wahl zwischen dem Verfassungsvertrag, wie er jetzt vorliegt, und den derzeitigen unübersichtlicheren EG- und EU-Verträgen in der Fassung des Vertrages von Nizza.
Natürlich kann man sagen, der gefällt mir in diesem und jenem Punkt nicht. Das ist nicht mein Verfassungsentwurf, aber ich muss Ihnen sagen, es ist ein Kompromiss. Ich kenne keinen besseren Entwurf und deswegen rate ich uns jetzt, diesen Entwurf zu akzeptieren, es damit zu probieren und die Ratifikation dieses Europäischen Verfassungsvertrages als einen weiteren wichtigen Abschnitt in der Geschichte der EU voranzubringen. Er ist ein weiteres Stück, wie die Welt sich in unserem Sinne positiv verändert.
Der Verfassungsvertrag ist vielleicht nicht der beste aller theoretisch vorstellbaren Texte, aber sicherlich ein nach langen Verhandlungen im Konvent und in der Regierungskonferenz gefundener, gut ausbalancierter Kompromiss. Und nur, genau so, wie er am 29.Oktober in Rom unterzeichnet wurde, ist er für alle beteiligten politischen Akteure der EU akzeptabel.
Alle Seiten sind dabei fein austarierte Kompromisse eingegangen.
Nachbesserungen an einzelnen Stellen sind ausgeschlossen, sie würden die Gesamtbalance aufs Spiel setzen. Der mühsam erzielte Konsens zwischen den europäischen Partnern würde in sich zusammenfallen und damit die Büchse der Pandora öffnen - und niemand könnte sie je wieder schließen. In sechs Mitgliedsstaaten wurde der Vertrag zudem bereits ratifiziert.
Die Zustimmung Deutschlands am 12. Mai im Bundestag und am 27. Mai im Bundesrat ist daher ein wichtiges Signal für die kommenden Referenden in Frankreich und den Niederlanden.
Gemeinsam mit Österreich werden dann bereits 8 Mitgliedsstaaten die Verfassung ratifiziert haben - nahezu ein Drittel der Mitgliedsstaaten.
Konrad Adenauer sagte einst in weiser Voraussicht:
"Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen.
Sie wurde eine Hoffnung für viele.
Sie ist heute eine Notwendigkeit für alle."
Diese Worte machen klar, dass man diese Verfassung nicht aus Pflicht, sondern aus Überzeugung und mit Freude annehmen soll.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen heute für die Europäische Verfassung und die europäische Einigung, die ich mit voller Kraft unterstütze näher bringen.
Die Zukunft Europas liegt in unseren Händen.
Ich danke Ihnen!
