Spindelegger begrüßt ESM-Urteil in Karlsruhe
Endgültiges Startsignal für den Euro-Rettungsschirm – Weg jetzt frei zur raschen Umsetzung
Wien, am 12. September 2012- „Das Urteil ist keine Überraschung. Wir sind immer davon ausgegangen, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus verfassungskonform ist, sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Dennoch ist das eine gute und wichtige Entscheidung für Deutschland und für Europa. Das ist das endgültige Startsignal für den Euro-Rettungsschirm. Der Weg ist nun frei, damit der Europäische Stabilitätsmechanismus rasch umgesetzt wird.“ Mit diesen Worten reagierte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger auf das heute verkündete Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, mit dem der ESM-Vertrag genehmigt wurde.
„Für Österreich steht bereits außer Frage, dass eine Erhöhung des Haftungsrahmens nur mit vorheriger parlamentarischer Zustimmung möglich ist“, unterstrich Spindelegger im Hinblick auf den von Karlsruhe formulierten Vorbehalt, dass eine Überschreitung der Haftung Deutschlands über 190 Milliarden Euro hinaus nur mit einer solchen Zustimmung möglich sei. Dem österreichischen Parlament wurden im Rahmen des parlamentarischen Genehmigungsverfahrens bereits umfassende Mitwirkungsrechte auf Verfassungsebene eingeräumt.
Die österreichische Bundesregierung erwarte, dass nun rasch die notwendigen innerstaatlichen Schritte gesetzt werden, damit Deutschland als letztes Euro-Mitglied die Ratifikation des Vertrags über den Europäischen Stabilitätsmechanismus abschließt.
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